Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0799
    +0,0006 (+0,05%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.246,19
    -681,10 (-1,03%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

KORREKTUR/Gericht: Waffenfirma Haenel hat Patent von Heckler & Koch verletzt

(teilweise Schadenersatz statt kein Schadenersatz im 4. Satz)

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Streit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) hat der Waffenhersteller C.G. Haenel eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Dienstag, dass die Firma bei einem Sturmgewehr-Modell ein Patent von HK verletzt habe. Die Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung sah das Gericht als begründet an. Schadenersatz muss Haenel wegen einer Verjährung aber nur teilweise zahlen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Halbautomatik-Version des Gewehrs und nicht auf die Vollautomatik, die Haenel der Bundeswehr verkaufen will. Haenel wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren.

Heckler & Koch und Haenel sind seit langem miteinander im Clinch, das nun entschiedene Verfahren vor dem LG Düsseldorf ist ein Seitenstrang ihrer juristischen Auseinandersetzung. Beide Firmen wollen unbedingt einen Großauftrag des Bundes über 120 000 Sturmgewehre haben.

Vor dem Bundespatentgericht in München will Haenel das fragliche HK-Patent, bei dem es um Öffnungen im Gewehr für einen schnellen Abfluss von Wasser geht, für nichtig erklären lassen. Wenn das Patent aus dem Patentregister gelöscht würde, könnte es auch keine Patentverletzung geben, so die Logik von Haenel. In dem Düsseldorfer Verfahren wäre es möglich gewesen, dass die zuständige Kammer den Münchner Beschluss abwartet - dieser kommt aber wohl erst 2023. Mit dem Urteil vom Dienstag entschieden sich die Düsseldorfer Richterinnen dagegen, das eigene Verfahren auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Haenel könnte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen.