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KORREKTUR/Altersvorsorge: Mitarbeiter der IKK classic müssen Anteil zahlen

(In der Meldung vom 21. Januar 2020 wurde folgendes korrigiert. Der zweite und dritte Satz wurden folgendermaßen geändert: "Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Eigenanteil der Arbeitnehmer liegt nach IKK-Angaben bei 4,25 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts und damit höher als in Westdeutschland.")

ERFURT (dpa-AFX) - Die in Ostdeutschland beschäftigten Mitarbeiter der Innungskrankenkasse IKK classic müssen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Eigenanteil an ihrer betrieblichen Altersversorgung tragen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Eigenanteil der Arbeitnehmer liegt nach IKK-Angaben bei 4,25 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts und damit höher als in Westdeutschland. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer aus Sachsen, um sich gegen die automatische Zahlung seines Eigenanteils an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zu wehren. Wie die Vorinstanzen in Sachsen wies auch das Bundesarbeitsgericht seine Klage ab.