Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 7 Stunden 24 Minuten
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.971,11
    -2.101,12 (-3,38%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.387,44
    -36,66 (-2,57%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

KORREKTUR: Abstrich oder Ergebnis - Länder-Regeln zu Corona-Test uneinheitlich

(Im 4. Absatz wurde der 3. Satz gestrichen. Am Ende wurde ein neuer Absatz eingefügt, der richtig stellt, dass es um ein 48-Stunden-Zeitfenster geht ab Feststellung des Testergebnisses. Zudem wurde ergänzt, dass die Regelung zunächst auf Eis gelegt wurde.)

BERLIN (dpa-AFX) - 48 Stunden ab Abstrich oder ab Testergebnis? In vielen Bundesländern können sich Reisende aus deutschen Corona-Risikogebieten derzeit mit einem negativen Test die Möglichkeit sichern, zum Beispiel im Hotel übernachten zu dürfen. In den einzelnen Ländern gelten jedoch unterschiedliche Regeln in Bezug auf die Aktualität dieser Tests, wie eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur in den verschiedenen Bundesländern zeigt.

In Baden-Württemberg beispielsweise darf ein Test nicht älter als 48 Stunden sein. Dafür zählt das Datum auf der Bescheinigung. In Bayern gilt dagegen der Zeitpunkt des Abstrichs, der maximal 48 Stunden her sein darf. Geregelt wird das etwa über die Verordnungen der Bundesländer.

Auch in Schleswig-Holstein sind 48 Stunden die Maßgabe für einen negativen Corona-Test, mit dem Reisende das Beherbergungsverbot umgehen können. Dabei dürfen jedoch zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein.

WERBUNG

Am vergangenen Mittwoch hatten sich die Chefs der Staatskanzleien der Länder noch auf den Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses als maßgeblichen Beginn für das 48-Stunden-Fenster verständigt. Die Länder treffen die Entscheidungen am Ende jedoch selbst. In Hessen darf zudem übernachten, wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen.

In Rheinland-Pfalz wurde das Beherbergungsverbot, das ab dem heutigen Dienstag gelten sollte, zunächst auf Eis gelegt. Sollte es nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch aber doch noch in Kraft treten, dürfte übernachten, wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, dessen Feststellung nicht länger als 48 Stunden her ist.