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Fast 250 Millionen Euro Bürokratiekosten für Wirtschaft durch Konjunkturpaket

Der Konjunkturprogramm der Bundesregierung ist höher ausgefallen als gedacht. Hoch sind allerdings auch die Bürokratiekosten. Das hat vor allem einen Grund.

Die Mehrwertsteuersenkung, sowie auch Entlastungen für Alleinerziehende, könnten weitere bislang nicht veranschlagte Bürokratiekosten verursachen. Foto: dpa
Die Mehrwertsteuersenkung, sowie auch Entlastungen für Alleinerziehende, könnten weitere bislang nicht veranschlagte Bürokratiekosten verursachen. Foto: dpa

Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung verursacht eine Viertelmilliarde Euro an Bürokratiekosten. Dies geht aus Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für das Bundesfinanzministerium hervor, die dem Handelsblatt vorliegen.

„Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Aufwand von rund 247,1 Millionen Euro“, heißt es in einem Schreiben von Finanzstaatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) an den Finanzausschuss des Bundestags. „Davon sind rund 182,8 Millionen Euro der Kategorie Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe und 64,3 Millionen Euro der Kategorie Einmalige Informationspflicht zuzuordnen.“ Für die Verwaltung betrage der einmalige Erfüllungsaufwand rund 13,6 Millionen Euro.

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Die Bundesregierung hatte Anfang Juni ein gut 170 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket beschlossen, durch das die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wieder in Schwung kommen soll. Herzstück des Pakets ist eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer. In der zweiten Jahreshälfte soll der reguläre Satz von 19 auf 16 und der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent sinken.

Allein diese Mehrwertsteuersenkung kostet laut der Aufstellung 239.000 Euro an Bürokratiekosten, etwa durch die Umstellung der Registrierkassen auf die neuen Umsatzsteuerwerte. Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der TU Kaiserslautern hält dies allerdings noch für eine „optimistische Untergrenze“.

Höhere Bürokratiekosten durch Anträge

Die Bundesregierung ginge wohl davon aus, dass die einzelnen Unternehmen durch generelle Preisnachlässe nach der Preisangabenverordnung die Umsatzsteuersenkung weiterreichen, so dass eine individuelle Preisneuauszeichnung nicht notwendig ist. „Inwieweit dies aber wirklich so zutreffen wird, bleibt offen“, sagt Hechtner.

Daneben könnten noch weitere bislang nicht veranschlagte Bürokratiekosten drohen. So beinhaltet das Konjunkturpaket auch Entlastungen für Alleinerziehende. Auf Grund des höheren Betreuungsaufwands gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen verdoppelt die Bundesregierung den steuerlichen Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

„Bisher ungeklärt ist aber die Frage, wann die technischen Möglichkeiten gegeben sind, so dass Alleinerziehende automatisch von dem erhöhten Freibetrag profitieren“, sagt Hechtner.

Sollte die Technik nicht bereitstehen, müssten Alleinerziehende einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dies würde erhebliche Bürokratiekosten verursachen, die bislang nicht veranschlagt sind.

Der Nationale Normenkontrollrat, der die Bürokratiekosten von Gesetzesvorhaben bewertet, hatte in seiner Stellungnahme zum „Zweiten-Corona-Steuerhilfegesetz“ die Bundesregierung aufgefordert, den Abgeordneten im Bundestag die Bürokratiekosten vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zur Verfügung zu stellen.