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Kommission: Öffentlich-Rechtlichen drohen nächstes Jahr Einschnitte

BERLIN (dpa-AFX) - ARD, ZDF und Deutschlandradio drohen aus Sicht der Finanzbedarf-Kommission KEF wegen der blockierten Rundfunkbeitragserhöhung im nächsten Jahr erhebliche Programmeinschnitte. Der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger sagte am Mittwoch auf einem Thementag des Deutschen Journalisten-Verbands, bis Jahresende könne man die Dinge finanziell noch irgendwie überbrücken - mit Verzögerungen etwa. Er ergänzte: "Aber danach geht es natürlich dann massiv ans Programm."

Die per Staatsvertrag eingesetzte unabhängige Kommission errechnet für die öffentlich-rechtlichen Sender den Finanzbedarf. Für 2021 bis 2024 geht die KEF von einer Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus. Sie empfahl daher, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro anzuheben. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Die Ministerpräsidenten und fast alle Bundesländer folgten der Empfehlung. Sachsen-Anhalt blockierte im Dezember allerdings die Änderung im Staatsvertrag - dadurch kann er nicht in Kraft treten. Der Fall liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht. Vorerst bleibt es damit bei 17,50 Euro.

Fischer-Heidlberger bekräftigte auf dem Thementag der Gewerkschaft, dass die KEF trotz der Folgen der Corona-Pandemie an ihrer Empfehlung eines Beitragsplus' festhalte. Man sei nach wie vor davon überzeugt, dass eine Erhöhung um 86 Cent "notwendig, aber auch ausreichend ist", damit die Sender ihren Auftrag erfüllen könnten.

Schon länger wird unter den Bundesländern diskutiert, ob man das Verfahren, wie der Rundfunkbeitrag errechnet wird, umstellt. Eine Idee aus den vergangenen Jahren: Das Instrument eines Index, nach dem sich die Höhe des Beitrags anlehnend etwa an Verbraucherpreise oder Inflation automatisch mitbewegen könnte. Fischer-Heidlberger ist der Ansicht, dass eine Indexierung keine Beitragsstabilität schaffen und auch nicht verhindern würde, dass der Rundfunkbeitrag ansteigen werde. Eine pauschale Indexierung käme laut KEF-Vorsitzendem auch in Konflikt mit einer Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem gebe das Bundesverfassungsgericht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, dass es eine bedarfsgerechte Ausstattung geben müsse. Das bedeute eben auch, dass der Beitragszahler nicht mit mehr belastet werden dürfe, als notwendig sei.