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Kommentar: Vorsicht beim Mietendeckel

Berlin. Das umstrittene Berliner Mietendeckel-Gesetz startet in seine zweite Phase. Ab 23. November müssen Mieten abgesenkt werden, wenn sie nach den festgelegten Obergrenzen als Wuchermiete gelten. Der Mieterverein rechnet damit, dass rund ein Viertel der Berliner Mieter einen Anspruch darauf hat. Denn ausgenommen vom Mietendeckel sind lediglich Sozialwohnungen sowie Neubauten, die nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.

Während sich große Vermieter ganz überwiegend an die Vorgaben des Gesetzes halten und in diesen Tagen ihre Bewohner entsprechend informieren, wird dies bei vielen Kleinstvermietern längst nicht immer der Fall sein: Sei es, weil sie im Ausland wohnen und das Gesetz schlicht nicht kennen – oder fälschlicherweise davon ausgehen, dass ihre Immobilie nicht betroffen ist, weil es sich beispielsweise um Reihen- oder Einfamilienhäuser handelt oder sie möbliert ist. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Bei Nichtbeachtung der Vorschriften können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Lesen Sie auch: Mietendeckel in Berlin: 340.000 Wohnungen werden billiger

Für Mieter und für Vermieter beginnt deshalb eine unsichere Zeit. Wurde die Miete korrekt ermittelt oder hat der Eigentümer sich verrechnet? Auch das wäre ein Bußgeldtatbestand. Und wie soll sich der Mieter verhalten, wenn der Vermieter erst gar nicht reagiert oder vielleicht falsch gerechnet hat? Lohnt es sich, mit seinem Haus- oder Wohnungseigentümer zu streiten?

Denn das Hauptproblem mit dem Mietendeck...

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