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Kommentar: Macht es bitte endlich einheitlich!

Das Versammlungsverbot wird vorsichtig gelockert. Das ist gut und wichtig in einer Demokratie. Nur sollte es bundesweit halbwegs einheitlich geregelt sein, sonst entsteht ein föderales Auflagen-Kuddelmuddel.

Demo ohne Demonstrierende: Bei der Fridays for Future Demo in Berlin fanden die Schüler einen kreativen Weg für ihren Protest. (Bild: Abdulhamid Hosbas/Anadolu Agency via Getty Images)
Demo ohne Demonstrierende: Bei der Fridays for Future Demo in Berlin fanden die Schüler einen kreativen Weg für ihren Protest. (Bild: Abdulhamid Hosbas/Anadolu Agency via Getty Images)

Abgesehen von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Maßnahmen lautet ein großer Vorwurf gegen die Strategie der Bundesregierung, die Demonstrationsfreiheit würde beschnitten. Besorgte Mahner warnten bereits vor einer schleichenden Einführung einer Meinungsdiktatur unter dem Mantel des Gesundheitsschutzes. Darum ist es so wichtig, dass nun zu den ersten Maßnahmen, die gelockert werden eben auch über die Versammlungsfreiheit gesprochen wird. Selbst wenn das Treffen in größeren Gruppen konträr zu jeglichen Eindämmungsversuchen der Pandemie steht, gehört umgekehrt das Demonstrationsrecht zu den fundamentalen Bestandteilen einer Demokratie.

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Also machen sich die Bundesländer nun daran, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche umzusetzen. Langsame Ladenöffnungen bis zu 800 Quadratmetern, vorsichtige Lockerungen der Kontakteinschränkungen und eben Ausweitung des Versammlungsrechts.

Doch in den Lockerungen zeigt sich sofort das Dilemma des föderalen Systems: Zwar bleiben die Bundesländer dadurch flexibler, auf die jeweiligen Bedingungen zu reagieren, gleichzeitig entsteht aber ein für die Bürger kaum noch zu durchschauendes Geflecht aus verschiedensten Regeln und Ausnahmen. Das öffnet natürlich auch Tür und Tor für Klagen gegen die vorgeschriebenen Regeln, wie sich bei den Ladenöffnungsregeln oder Schulöffnungen bereits gezeigt hat.

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Regel-Kuddelmuddel

Nun droht das gleiche Spiel in puncto Versammlungsfreiheit. In Bayern beispielsweise werden zwar Versammlungen bis zu 50 Menschen wieder erlaubt sein. Das gilt aber lediglich für Gottesdienste und Demonstrationen und auch dort nur im Freien. In Berlin ist ebenfalls das strenge Versammlungsverbot gelockert worden, bis zu 20 Personen können für angemeldete Kundgebungen zusammen kommen. Ab dem 4. Mai dürfen sich dann bis zu 50 Personen unter freiem Himmel in der Hauptstadt versammeln.

In Thüringen hingegen dürfen schon jetzt kleinere Veranstaltungen drinnen stattfinden, dafür gelten aber strenge Regeln: Der Abstand muss weiterhin eingehalten werden, der Raum gut belüftet und der Veranstalter muss sicherstellen, dass keine Person mit Corona-Symptomen daran teilnimmt. Dann dürfen sogar kirchliche Hochzeiten mit bis zu 30 Personen gefeiert werden. Für private Feiern, Geburtstage oder Familientreffen gelten diese Regeln ausdrücklich nicht. Diese sind weiterhin nicht erlaubt. Die Ausnahmen gelten vor allem für Gottesdienste aller Religionen und eben für -angemeldete- Demonstrationen.

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Corona darf kein Vorwand für politische Interessen werden

Wie bei vielen Auflagen sind auch die Versammlungsregeln natürlich der dynamischen Natur der Pandemie unterworfen. Das macht es so schwierig, eine aus medizinischer Sicht vernünftige und aus politischer Sicht vertretbare Kompromisslösung zu finden. Hier gilt es nun, kreative Möglichkeiten zu entwickeln, die beide Seiten vereinbaren.

Der Staat täte gut daran, dafür geeignete Richtlinien zu bieten, und sich dann nicht durch zu dogmatische Regulierung aufzuspielen. Szenen wie in Hamburg, wo Demonstrierende trotz Abstandseinhaltung von der Polizei vertrieben wurden oder bei einer Fahrraddemo gestoppt wurden, stehen selbst in Krisenzeiten keiner demokratischen Regierung gut zu Gesicht. Es muss auch im Interesse der Bundes- und Landesregierungen sein, den Eindruck unbedingt zu vermeiden, die Corona-Bekämpfung werde als Vorwand genutzt, politische Interessen zu wahren.

Denn verspielt die Politik auf diese Weise ihre Glaubwürdigkeit und damit ihre Autorität, ist damit auch die Einhaltung der essentiell wichtigen individuellen Disziplin gefährdet, die in weiten Teilen für eine bisher glimpflichen Verlauf der Pandemie in Deutschland gesorgt hat. Deshalb sind die Lockerungen bei der Versammlungsfreiheit völlig richtig, nur wären einheitlich für alle Bürger und Bürgerinnen nachvollziehbare bundesweite Regeln dazu sinnvoll.

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