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Kommentar: Was der Karlsruher Beschluss zum Mietendeckel bedeutet

Berlin. Die SPD in der Hauptstadt jubelte: „Der Berliner Mietendeckel gilt!“ Die Hurra-Meldung hatte ihren Ursprung in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündete am Donnerstag einen Beschluss, nach dem ein vorläufiger Stopp des Mietendeckels abgelehnt wurde. Diese Entscheidung der höchsten Richter betrifft Tausende Mieter in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag eines Vermieters gegen die zweite Stufe des Mietendeckels ab, die ab Ende November gelten soll. Sie sieht vor, dass Mieten gesenkt werden müssen, die mehr als 20 Prozent über den vom Senat festgelegten Obergrenzen liegen.

Im Kern geht es in dem Gerichtsentscheid darum, ob den Vermietern trotz Einbußen bei den Mieteinnahmen eine Wartezeit zugemutet werden kann. Denn ganz Berlin – Mieter, Vermieter und besonders die Politik – wartet auf eine grundsätzliche Entscheidung der Karlsruher Richter. Diese Wartezeit und die finanziellen Einbußen sind hinzunehmen, urteilten die Richter. Insofern ist der Beschluss ein Sieg für das Land Berlin. Aber nur ein vorläufiger.

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