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Kohlekommission soll Abschlussbericht noch in diesem Jahr fertigstellen

Bis Ende Oktober soll die geplante Kohlekommission ihre Empfehlungen zur strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen vorlegen.

Wann beginnt Deutschland mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung? Auf diese Frage muss die von der Großen Koalition geplante Kohlekommission schon bald eine Antwort geben, zumindest ein Konzept vorlegen, wie Deutschland einerseits seine Klimaverpflichtungen einhalten und andererseits den betroffenen Kohleregionen eine wirtschaftliche Perspektive geben kann.

Der bisherige Zeitplan ist überaus ambitioniert. Bereits bis Ende Oktober soll die Kommission ihre Empfehlungen für Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen sowie zu ihrer finanziellen Absicherung vorlegen. So steht es in einem ersten Entwurf über das Mandat der Kommission, das dem Handelsblatt vorliegt.

Ihre Empfehlungen für Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so weit wie möglich zu verringern, soll die Kommission rechtzeitig vor der internationalen Klimakonferenz in Polen vorlegen, die am 3. Dezember beginnt. Der Abschlussbericht ist für Ende Dezember vorgesehen.

Noch haben sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) allerdings nicht abschließend über alle Details geeinigt. Auch scheint umstritten zu sein, ob das Ziel, Ende 2018 den Abschlussbericht der Kommission vorlegen zu können, als Termin tatsächlich eingehalten werden kann. In Beratungen über die Besetzung der Kommission soll Altmaier nicht ausgeschlossen haben, dass man im Frühjahr 2019 landen könnte. Das bestätigten verschiedene Teilnehmer dem Handelsblatt.

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Umweltministerin Schulze dagegen erklärte noch im April öffentlich, die Kommission habe den Auftrag, bis zum Ende diesen Jahres ein konkretes Enddatum für den Kohleausstieg in Deutschland zu bestimmen. Auch im Wirtschaftsministerium hält man offiziell an dieser Planung fest.

Am Mittwoch sagte Schulze im Bundestag, es sei nicht übertrieben zu sagen, „dass diese Kommission einen nahezu historischen Auftrag hat, weil sie ein Enddatum für die Kohlenutzung festlegen soll“. Von einem konkreten Datum sprach sie nicht. In den betroffenen Regionen wird das mit Sorge betrachtet. Anhaltende Unsicherheit kann man weder in der Lausitz in Brandenburg noch im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen gebrauchen.

Die Energiewirtschaft ist über einen anderen Passus im Entwurf für das Mandat der Kommission erbost. So heißt es dort, aus dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ergebe sich eine Vorgabe zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus der Kohleverstromung um etwa 60 Prozent gegenüber dem heutigen Niveau.

Vorgesehen ist aber im Klimaschutzplan, dass die gesamte Energiewirtschaft, nicht nur die Kohlekraftwerksbetreiber, eine Minderung zwischen 61 und 62 Prozent erbringen muss – im Vergleich zu 1990. Der Entwurf des Papiers trage eindeutig die Handschrift des Umweltministeriums, hieß es bei Kohlekraftwerksbetreibern. Es wolle die Reduktionslast komplett auf die Kohlekraftwerke verlagern und erhöhe den Druck auf die Branche über Gebühr. Wer Kohlekraftwerke derart in die Ecke dränge, gefährde die Versorgungssicherheit.

Auch die Grünen kritisierten das vorliegende Papier, allerdings mit einer ganz anderen Argumentation: „Bevor die Kohlekommission überhaupt ihre Arbeit aufnimmt, werden die selbst gesteckten Klimaschutzziele der Bundesregierung bereits Makulatur. Das Mandat legt das Klimaschutzziel 2020 ad acta und verlässt damit auch den Unter-2-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens“, sagte Parteichefin Annalena Baerbock.

Das Ende 2015 in der französischen Hauptstadt verabschiedete internationale Klimaabkommen sieht vor, die Erderwärmung im vorindustriellen Vergleich auf zwei Grad, besser 1,5 Grad zu beschränken. Derzeit ist die Welt auf einem Drei-Grad-Kurs.