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Warum die Koalitionsspitzen sich nicht auf ein Mindest-Kurzarbeitergeld geeinigt haben

Gewerkschaften, Grüne und Linke fordern, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 1200 Euro anzuheben – bislang vergeblich. Geringverdiener kämen sonst nicht über die Runden.

Der offene Brief, der an die Kanzlerin, den Vizekanzler und die Partei- und Fraktionschefs der Regierungsparteien ging, klingt dramatisch: Hotels, Cafés, Restaurants, Kinos oder Friseur- und Einzelhandelsgeschäfte seien weiterhin geschlossen – mit schwerwiegenden Folgen für die Beschäftigten aus Niedriglohnbranchen.

Diese kämen mit dem Kurzarbeitergeld nur schwerlich über die Runden, heißt es in dem von den Gewerkschaften NGG und Verdi initiierten Schreiben, das auch die Fraktionschefs der Grünen und der Linkspartei unterzeichnet haben.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen in dieser dramatischen Situation Ihre Unterstützung“, heißt es darin. „Wir fordern für sie die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergels von 1200 Euro.“

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Nach Zahlen des Ifo-Instituts ist die Zahl der Kurzarbeiter im Januar wieder um fast 20 Prozent auf 2,6 Millionen gestiegen. Allein in Hotels und Gaststätten sind demnach fast 600.000 Arbeitnehmer betroffen. Hier schlägt oft neben den Lohneinbußen auch das entgangene Trinkgeld zu Buche.

Heil verweist auf bereits geltende Aufstockung

Bei den Spitzen von Union und SPD, die sich am Mittwochabend im Koalitionsausschuss ausgetauscht und Beschlüsse gefasst hatten, stieß die Forderung allerdings auf taube Ohren. Man habe ja das Kurzarbeitergeld bereits aufgestockt und die Regelung bis Ende dieses Jahres verlängert, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Tag danach.

Für die Ausfallstunden erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent des entgangenen Nettolohns, bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent. Bereits im Frühjahr 2020 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass Bezieher von Kurzarbeitergeld, deren Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduziert ist, ab dem vierten Monat 70 beziehungsweise 77 Prozent erhalten sollen.

Ab dem siebten Monat sind es 80 beziehungsweise 87 Prozent. 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) allein für das Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber gut 22 Milliarden Euro ausgegeben.

Die Gewerkschaften dagegen argumentieren, dass die meisten betroffenen Beschäftigten wahrscheinlich erst im Februar oder März so lange in Kurzarbeit sind, dass sie auf die 80 Prozent kommen. Im Winter müsse ein Großteil mit 70 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens über die Runden kommen.

Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung sind in der Pandemie große Teile der Niedriglohnbezieher trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld in existenzielle Nöte geraten.

Valide Erkenntnisse gibt es nur für den Juli 2020, weil Detaildaten zur Kurzarbeit bei der BA erst mit sechsmonatiger Verzögerung vorliegen. Demnach waren im Juli 78 Prozent der Kurzarbeiter seit drei bis sechs Monaten in Kurzarbeit. Bei fünf Prozent lag die Bezugsdauer zwischen sechs und zwölf Monaten, bei einem Prozent darüber. Knapp 200.000 Beschäftigte hatten einen Arbeitsausfall von 75 bis 99 Prozent, bei gut 72.000 ruhte die Arbeit vollständig.

Linke plant Antrag für den Bundestag

Die Linke will das Thema nun erneut auf die Agenda setzen. Am kommenden Dienstag soll die Fraktion einen Bundestagsantrag beschließen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro einzuführen. Berechnungsbasis sei der gesetzliche Mindestlohn, heißt es in dem Antragsentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt.

Das Mindest-Kurzarbeitergeld sei dabei als Untergrenze zu verstehen und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen. So regeln auch viele Tarifverträge eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds.

„Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen ist das Kurzarbeitergeld existenzgefährdend“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Susanne Ferschl, dem Handelsblatt. Sie könnten selten bis gar nicht auf Reserven oder Erspartes zurückgreifen. „Wir brauchen eine Nothilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich.“

Allerdings haben Kurzarbeiter, die mit dem Geld nicht auskommen, die Möglichkeit, ergänzende staatliche Grundsicherung zu beantragen. Den Zugang hat die Bundesregierung ebenfalls erleichtert. Die Zahl der sogenannten Aufstocker, die zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn oder Transferbezügen Hartz IV beziehen, ist zuletzt allerdings gesunken.