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Klimaklage gegen VW: Gericht kündigt für 24. Februar Entscheidung an

DETMOLD (dpa-AFX) -Im Fall der Klimaklage eines Biobauern gegen den Volkswagenkonzern will das Landgericht Detmold am 24. Februar verkünden, wie es weiter geht. Das Gericht habe am Freitag in einer rund 30 Minuten dauernden Sitzung der Klägerseite erneut seine rechtlichen Bedenken mitgeteilt, erklärte ein Sprecher am Mittag. Nach Auffassung des Gerichts sind zumindest Teile der Klage wohl nicht zulässig.

Bei dem Verkündigungstermin in rund drei Wochen könnte das Landgericht dann in einem Urteil die Klage abweisen oder entscheiden, dass es in die Beweisaufnahme einsteigt. Bislang fehlt es dem Gericht nach Angaben von Sprecher Wolfram Wormuth zum Beispiel an konkreten Angaben zu aktuellen Gesundheitsbeeinträchtigungen des Klägers durch Volkswagen DE0007664039.

Der von der Umweltorganisation Greenpeace unterstützte Ökolandwirt Ulf Allhoff-Cramer aus Detmold klagt gegen den Autobauer, weil der Autokonzern ihn durch die klimabezogenen Folgen seiner Geschäftstätigkeit in zentralen Rechtsgütern wie Eigentum, Gesundheit und dem Recht auf Erhalt "treibhausgasbezogener Freiheit" beeinträchtige.

Der Kläger will auch erreichen, dass VW DE0007664039 von 2021 bis einschließlich 2029 maximal 25 Prozent der konzernweit verkauften Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren bestücken darf - und ab 2030 gar keine mehr. Der Landwirt gibt an, dass der Weltkonzern mitverantwortlich sei für erhebliche Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald. VW hatte vor dem Landgericht betont, große Anstrengungen zu unternehmen, CO2 zu reduzieren und entscheidende Entwicklungen der E-Mobilität voranzutreiben.

Bereits im vergangenen Jahr hatten sich das Gericht in Detmold und die Verfahrensbeteiligten zu zwei Verhandlungen getroffen. Dabei ging es bislang jeweils um die Begründetheit und Zulässigkeit der Klage. Die Anwältin des Klägers hatte daraufhin nachgebessert und auch neue Anträge gestellt. Ob die nötige Schwelle jetzt erreicht ist, will das Gericht in rund drei Wochen verkünden. Ein in ähnliches Verfahren wie in Detmold läuft auch vor dem Landgericht Braunschweig.