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Klimafreundliche Heizung: Ministerien schlagen Härtefall-Regelung vor

BERLIN (dpa-AFX) - Bei der geplanten Pflicht zum Einbau klimafreundlicherer Heizungen soll es verschiedene Härtefall-Regelungen geben. Das geht aus einem Konzeptpapier der zuständigen Ministerien für Bauen und Wirtschaft hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Generell sollen ab 2024 möglichst nur noch solche Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll dazu beitragen, dass Deutschland sein Klimaziel erreicht und unabhängig von Gas-Importen etwa aus Russland wird.

Eine Ausnahme könnte es dem Papier zufolge geben, wenn die alte Heizung ausfällt, aber der Anschluss an die Fernwärme, der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Hybridheizung nicht kurzfristig möglich sind. Dann sollen Eigentümer drei Jahre Zeit für die Umstellung bekommen. Währenddessen dürfen sie zum Beispiel eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung nutzen.

Vor allem in Ballungszentren soll Fernwärme Standard werden. Wer sein Haus an ein Wärmenetz anschließt, soll sich nicht um den Energiemix kümmern müssen, denn es wird unterstellt, dass Fernwärme ohnehin bis spätestens 2045 klimaneutral betrieben wird. Ist der Anschluss an die Fernwärme absehbar, aber noch nicht möglich, sollen Hausbesitzer in Bestandsgebäuden für fünf Jahre eine andere Heizung nutzen dürfen. Voraussetzung ist ein kommunaler Plan, aus dem hervorgeht, dass das Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder soll.

Die Einhaltung der Regeln sollen ab 2024 die Schornsteinfeger bei ihrer Feuerstättenschau überprüfen.