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Klima-Expertenrat legt Gutachten zu Treibhausgasemissionen vor

BERLIN (dpa-AFX) - Der Expertenrat für Klimafragen hat seinen ersten Bericht zu den in Deutschland im vergangenen Jahr ausgestoßenen Treibhausgasen vorgelegt. Dabei kommt das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium zu dem Schluss, dass die Schätzungen, die das Umweltbundesamt am 15. März veröffentlicht hatte, bis zum Jahr 2023 noch angepasst werden müssten. So hätte aus Sicht der Experten der Rückgang der Treibhausgasemissionen ohne die Sondereffekte des Pandemiejahrs nur bei drei Prozent gelegen, anstelle der 8,7 Prozent, die das Umweltbundesamt vor einem Monat genannt hatte.

Wenn sich der Trend der Vorjahre fortgesetzt hätte, hätte der Verkehrssektor aus Sicht der Experten das Emissionsziel wohl verfehlt, während der Gebäudesektor es erfüllt hätte, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf, am Donnerstag.

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte vor einem Monat bekanntgemacht, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 leicht übertroffen habe. Demnach emittierte Deutschland im vergangenen Jahr knapp 739 Millionen Tonnen Treibhausgase - und damit rund 70 Millionen Tonnen weniger als 2019 (minus 8,7 Prozent). Der UBA-Befund hatte darüber hinaus ergeben, dass Deutschland lediglich im Gebäudesektor sein Emissionsziel knapp verfehlt hat, während etwa der Verkehrssektor den Angaben zufolge vier Millionen Tonnen unter der erlaubten Zielmarke von 150 Millionen Tonnen CO2 lag.

"Das Emissionsgeschehen war in hohem Maße von den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie beeinflusst", betonte die Expertin Knopf. Auch die Öl- und Gaspreise und Wettereffekte hätten sich auf den Ausstoß von Treibhausgasen ausgewirkt. Der Expertenrat schlussfolgert, dass sich zwei Drittel der eingesparten Emissionsmenge - also ein Großteil - nicht auf eine Trendwende zurückführen ließen, sondern den Dämpfungseffekten der Pandemie geschuldet seien. Alles in allem hätte das UBA aber nicht zu einem anderen Ergebnis kommen müssen, erklärte der Expertenrat.

Neben den erforderlichen Nachmessungen bleibe es dabei, dass Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium nun bis zum 15. Juli 2021 ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor auflegen müssten, um die Einhaltung der Emissionsmengen für die folgenden Jahre sicherzustellen.