Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.656,40
    +1.770,08 (+2,77%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     
  • S&P 500

    5.254,35
    +5,86 (+0,11%)
     

Klage gegen Superfit-Sportstudios eröffnet, weil das Fitnessstudio trotz Lockdown laufende Mitgliedsbeiträge abbuchte

Während der vergangenen Lockdowns mussten bundesweit alle Betreiber von Fitnessstudios monatelang schließen. Einige Anbieter zogen in der Zeit der Schließungen jedoch weiterhin Mitgliedsbeiträge ein, obwohl die Kundinnen und Kunden nicht trainieren konnten. Bald wird sich nun entscheiden, ob dies rechtskräftig war. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) klagt gegen die SuperFit Sportstudios der "East bank Club the fitness factory GmbH". Das Kammergericht Berlin hat die Musterfeststellungsklage nun zugelassen, verkündete der vzbv am Dienstag.

Die Sportstudios der Kette Superfit in Berlin und Potsdam waren während der Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 für insgesamt neun Monate geschlossen. „Trotz neunmonatiger Schließung mussten Verbraucherinnen und Verbraucher teils Mitgliedsbeiträge von bis zu 29,90 Euro zahlen“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin in einer Mitteilung.

Betroffene können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Nur Angemeldete nehmen an der Musterfeststellungsklage teil. Darüber können Mitglieder des Studios prüfen, ob sie Erstattungsansprüche haben oder die Zahlung verweigern konnten.

Bei Nichtzahlung Abmahnung

Wie Business Insider bereits Anfang November berichtete, soll Superfit einige Mitglieder bei Nichtzahlung sogar abgemahnt haben. Verbraucherschutzzentralen berichten in einzelnen Fällen von Inkassoverfahren. Die Verbraucherzentralen vertreten den Standpunkt, dass Kunden eine Leistung nicht ohne Gegenleistung zu erbringen hätten.

Bislang konnten betroffene Kunden allerdings nicht selbst gegen die Fitnessstudio-Kette aktiv werden. Das Gericht musste die Klageschrift erst prüfen. Diese Hürde ist nun genommen. Als nächsten Schritt in dem Verfahren wird das Kammergericht Berlin in zwei Monaten prüfen, ob sich mindestens 50 Verbraucher und Verbraucherinnen der Klage angeschlossen haben. Nur dann läuft das Verfahren weiter.