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Klage gegen Solidaritätszuschlag für 2020 geht zum Bundesfinanzhof

Der Bund der Steuerzahler sieht für die Extra-Steuer keine Rechtfertigung mehr. Ab 2021 sollen nur noch Spitzenverdiener den Zuschlag zahlen müssen.

„Die Menschen haben sich darauf verlassen, dass die Politik Wort hält und den Soli gemeinsam mit dem Solidarpakt ad acta legt.“ Foto: dpa
„Die Menschen haben sich darauf verlassen, dass die Politik Wort hält und den Soli gemeinsam mit dem Solidarpakt ad acta legt.“ Foto: dpa

Eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage gegen den Solidaritätszuschlag geht vor das höchste deutsche Steuergericht. Der Bundesfinanzhof in München bestätigte am Freitag, dass das entsprechende Revisionsverfahren vorliegt.

Dabei geht es um die Zahlung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2020. Ein selbstständiges Ehepaar aus Bayern hat gegen die Vorauszahlung der Steuer geklagt. Die Vorinstanz, das Finanzgericht Nürnberg, hatte die Zahlung im Juli für rechtens befunden.

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Der Bund der Steuerzahler sieht mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 keine Rechtfertigung mehr für den Solidaritätszuschlag, der vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen sollte. Ab 2021 sollen nach einem Beschluss des Bundestages nur noch Spitzenverdiener den Zuschlag zahlen müssen.

„Die Menschen haben sich darauf verlassen, dass die Politik Wort hält und den Soli gemeinsam mit dem Solidarpakt ad acta legt“, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. . Er forderte zudem die Politik auf, den Solidaritätszuschlag für alle Steuerzahler zu streichen.