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Klage gegen KBA wegen Thermofenster in Autos wird verhandelt

SCHLESWIG (dpa-AFX) -Das Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt am Montag (9.15 Uhr) mündlich eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt. Dabei geht es um die Verwendung sogenannter Thermofenster in Dieselfahrzeugen (Euro 5) von Volkswagen DE0007664039. Um diese Thermofenster wird seit Jahren zwischen Umweltschützern und Autobauern gestritten. Die Software verringert die Reinigung der Abgase bei kühleren Temperaturen, so dass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen zu dem Thema vorgelegt. Der EuGH hatte im November entschieden, dass die DUH klageberechtigt ist. Außerdem präzisierten die EuGH-Richter damals ihre restriktive Haltung zu den Thermofenstern. Demnach dürfen Abschalteinrichtungen wie die Thermofenster nur zugelassen werden, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind. Die Schleswiger Richter müssen nun entscheiden, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen.

Nach DUH-Angaben stellt das Verfahren das zentrale Musterverfahren in einer Reihe weiterer Auseinandersetzungen der DUH mit dem KBA dar.