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Weitere Klage gegen Credit Suisse wegen Anleihen-Abschreibung

(Bloomberg) -- Hunderte weiterer Anleihegläubiger der Credit Suisse Group AG haben die Schweizer Bankenaufsicht Finma wegen der Abschreibung nachrangiger Bonds verklagt, die die Finma im Zuge der staatlich eingefädelten und unterstützten Übernahme durch die UBS Group AG auf Null abgeschrieben hat.

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Die Anwaltskanzlei Pallas Partners teilte mit, am 18. April bei einem Schweizer Gericht Klage für Anleger mit rund 1,65 Milliarden Dollar (1,5 Milliarden Franken) eingereicht zu haben. Pallas zufolge hatte die Finma kein Recht, die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) abzuschreiben. Die Kanzlei fordert vollständige Entschädigung ihrer Mandanten — etwa 90 institutionelle Anleger und rund 700 Privat- und Family-Office-Kunden.

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“Dies war ein Missbrauch des Verfahrens — die Schweiz sollte den Abwicklungsmechanismus nicht nutzen, um der UBS zu ermöglichen, die Credit Suisse zum Nachteil der AT1-Inhaber zu übernehmen”, sagte Natasha Harrison, geschäftsführende Partnerin von Pallas, in einer Erklärung.

Einschließlich dieser Klagen fordern nun Inhaber von mehr als einem Drittel der von der Credit Suisse emittierten AT1-Anleihen im Nennwert von 16 Milliarden Franken ihr Geld zurück. Die US-amerikanische Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan reichte im vergangenen Monat beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Klage im Namen von mehr als 400 institutionellen Anlegern ein, die AT1-Anleihen im Umfang von rund 4,5 Milliarden Franken halten.

Mehr zum Thema: Abschreibung von Credit-Suisse-Bonds kommt vor Schweizer Gericht

Die nach der Finanzkrise von 2008 geschaffenen AT1-Anleihen werfen in guten Zeiten satte Renditen ab, müssen aber auch als erste damit rechnen, zur Verlustabdeckung abgeschrieben zu werden. Bei der Credit Suisse gingen sie vollkommen leer aus, obwohl sogar die Aktionäre eine wenn auch kleine Entschädigung erhielten, was viele AT1-Inhaber erboste.

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Inhaber der AT1-Anleihen haben argumentiert, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur einen Tag vor der Notübernahme geschaffen worden und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass Aktionäre zuerst Verluste tragen und erst dann Gläubiger — selbst nachrangige — herangezogen werden dürfen.

Die Finma hatte die Abschreibung angeordnet, weil bei der Übernahme von außerordentlichen staatlichen Beihilfen Gebrauch gemacht werde, was laut den Bedingungen der Papiere die Abschreibung erfordere.

Überschrift des Artikels im Original:Credit Suisse AT1 Bondholders File Suit Over Lost $1.7 Billion

--Mit Hilfe von Lucca De Paoli.

©2023 Bloomberg L.P.