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Kindergeld nicht über kommerzielle Anbieter beantragen

Wer Kindergeld beantragen will, sollte sich vor kommerziellen Anbietern hüten. Anträge kann man online stellen unter diesen Adressen:  www.familienkasse.de, www.arbeitsagentur.de
Wer Kindergeld beantragen will, sollte sich vor kommerziellen Anbietern hüten. Anträge kann man online stellen unter diesen Adressen: www.familienkasse.de, www.arbeitsagentur.de

Einen Antrag auf Kindergeld stellen und bei der Familienkasse einreichen: Das ist kostenlos, bei Fragen gibt es Hilfe. Berechtigte sollten hier um kommerzielle Anbieter einen Bogen machen.

Nürnberg/Bremen (dpa/tmn) - Katja F. ärgert sich. Nicht zuletzt über sich selbst. Die junge Mutter, die mit ihrem Mann und zwei kleinen Kindern in Bayern lebt, ist einem Betrüger auf den Leim gegangen.

Ein Unternehmen hatte online dafür geworben, für Familien sämtliche Formalitäten rund um die Beantragung von Kindergeld zu übernehmen. Gegen ein Entgelt. Katja F. ließ sich locken.

Ein formwirksamer Antrag auf Kindergeld in ihrem Namen ist bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (FamKa BA) aber nie eingegangen. Und trotzdem ist sie knapp 30 Euro los. Katja F. bearbeitete einen «einfachen Antrag» des kommerziellen Anbieters und unterschrieb mit der Computermaus, den Rest sollte der Anbieter übernehmen. Doch schon da war der Antrag ungültig. Denn der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden.

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Katja F. beschlich unmittelbar, nachdem sie den Antrag an den Anbieter abgeschickt hatte, ein seltsames Gefühl. Kurzerhand reichte sie einen zweiten Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Als sie dann direkt bei der Familienkasse anrief, um sich zu erkundigen, ob alles angekommen sei, bestätigte sich das, was sie schon ahnte: Der Antrag, den der Anbieter für sie ausfüllen wollte, lag nicht vor.

Anträge oft formal inkorrekt und veraltet

Ein Einzelfall ist das nicht, was der jungen Frau widerfuhr. Die FamKa geht davon aus, dass es vier kommerzielle Internetanbieter gibt, die Kindergeldberechtigten gegen ein Entgelt die Abwicklung ihres Kindergeldantrags anbieten. Zehntausende Mütter oder Väter gehen nach Schätzungen der Familienkasse der BA darauf ein. In vielen, aber nicht in allen, Fällen landeten die von den Anbietern erstellten Anträge auch bei der FamKa. Aber sie können oft nicht bewilligt werden.

Das liegt nicht nur daran, dass unter dem eigentlichen Antrag die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin fehlt. «Oft entsprechen die von den Anbietern benutzten Formulare auch nicht mehr dem aktuellen Stand oder sie leiten veraltete Infos weiter», erklärt Marco Lemme, Fachbereichsleiter Kindergeld bei der Familienkasse in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Ein weiteres Problem: Wer das Angebot eines Anbieters in Anspruch nimmt, gibt ihnen unbekannterweise sehr persönliche Daten weiter. Nicht ausgeschlossen, dass die Anbieter diese Daten irgendwann missbräuchlich nutzen. Zwar wird auf den jeweiligen Webseiten zumeist darauf hingewiesen, dass die Daten nicht gespeichert, sondern gelöscht würden. «Aber garantiert ist das nicht», so Lemme.

Kostenlose Service-Hotline der Familienkasse nutzen

Was also tun? «Unbedingt wachsam sein, sich vergewissern, dass man tatsächlich auf der richtigen Website ist, wenn man online einen Kindergeldantrag stellen will», so Lemme. Die richtigen Websites sind: www.familienkasse.de, www.arbeitsagentur.de. Denn einige Anbieter hätten sich bei dem Muster auf ihrer Website an dem der Agentur für Arbeit orientiert. Womit sie potenzielle Kunden bewusst in die Irre führen.

Den Kindergeldantrag können Berechtigte auch als Formular herunterladen, sich zuschicken lassen oder bei der Familienkasse vor Ort abholen. Für alle, die mit dem Antrag nicht zurechtkommen oder Fragen haben, gibt es eine kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr angerufen werden kann.

Auch Verbraucherschützer kritisieren «Abzock-Masche»

Das Vorgehen der kommerziellen Anbieter stößt auch bei Verbraucherschützern auf Kritik. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, sagt, ihr sei «diese Abzock-Masche durch Warnungen der Familienkasse bekannt, tatsächlich wenden sich deshalb aber bisher kaum Verbraucher an uns». Oelmann betont: «Wir gehen davon aus, dass sich Betroffene direkt bei der Familienkasse melden und danach selbst versuchen, ihr Geld zurückzubekommen - in der Regel leider erfolglos.»

Service:

Für Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr die kostenlose Service-Rufnummer 0800-4555530 der Familienkasse.

Kindergeld beantragen: Merkblätter und Anträge der Familienkasse zum Download.

Familienkasse: Aktuelle Informationen zu Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderbonus.