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Keine Sozialversicherungspflicht für Paketboten

Paketboten arbeiten oft selbstständig und sind daher meistens nicht sozialversicherungspflichtig. Foto: Stefan Sauer

Eine als Subunternehmerin arbeitende Paketzustellerin ist selbstständig tätig. Sie unterliegt damit nicht der Sozialversicherungspflicht. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Der Fall: Ein bundesweit tätiger Paketzustelldienst beauftragte ein Subunternehmen mit der Zustellung von Paketsendungen. Das Subunternehmen wiederum beauftragte eigene Subunternehmer. Das erste Subunternehmen wollte verbindlich klären lassen, ob für eine einzelne Subunternehmerin Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Die Rentenversicherung ging davon aus, dass Sozialversicherungspflicht besteht. Die Subunternehmer seien weisungsgebunden, hätten ein festes Auftragsgebiet und die Kleidung der Logistikfirma zu tragen.

Das Urteil: Das Sozialgericht Düsseldorf ist in seinem Urteil (Az.: S 45 R 1190/14) anderer Auffassung. Die als Subunternehmerin arbeitende Frau sei selbstständig tätig. Sie trage ein eigenes wirtschaftliches Risiko. Da sie auswählen könne, welche Sendungen sie übernehme, habe sie es selbst in der Hand, in welchem Bezirk sie zustelle. Sie hafte für Sendungsverluste und Schäden. Es sei ihr freigestellt, ob und wann sie ihre Tätigkeit ausübe. Sie werde nicht pro Stunde bezahlt, sondern pro Zustellung. Aufgrund dieser Umstände überwögen die Indizien für eine selbstständige Tätigkeit.