Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 16 Minuten
  • DAX

    17.786,45
    +16,43 (+0,09%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.935,42
    +21,29 (+0,43%)
     
  • Dow Jones 30

    37.753,31
    -45,66 (-0,12%)
     
  • Gold

    2.398,70
    +10,30 (+0,43%)
     
  • EUR/USD

    1,0681
    +0,0007 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.505,72
    -335,19 (-0,57%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,29
    -0,40 (-0,48%)
     
  • MDAX

    26.091,40
    +164,66 (+0,64%)
     
  • TecDAX

    3.213,62
    -43,44 (-1,33%)
     
  • SDAX

    13.990,73
    -7,62 (-0,05%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.869,24
    +21,25 (+0,27%)
     
  • CAC 40

    8.014,48
    +32,97 (+0,41%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.683,37
    -181,88 (-1,15%)
     

Keine Rückmeldung nach Bewerbungsgespräch: Wie hartnäckig darf ich sein?

Das Bewerbungsgespräch ist überstanden. Sie haben Ihre Schwächen offenbart, Ihre Vorzüge zur Geltung gebracht und sich in Ihrem besten Business-Look präsentiert. “Sie hören von uns“ versichert Ihnen der Gesprächspartner am Ende. Aber was, wenn die Rückmeldung doch ausbleibt?

Manchmal schlägt das Rückmeldung nach dem Bewerbungsgespräch fehl. (Symbolbild: Getty Images)
Manchmal schlägt das Rückmeldung nach dem Bewerbungsgespräch fehl. (Symbolbild: Getty Images)

Bei der Fülle an Bewerbern, die Unternehmen heutzutage für ausgeschriebene Stellen sichten, kann es passieren, dass Sie nach einem Bewerbungsgespräch lange im Ungewissen gelassen werden. Im Fall, dass Sie die Stelle nicht bekommen, bleibt eine Antwort womöglich sogar ganz aus. “Ghosting“ nennt man dieses Phänomen, das eigentlich dem Dating-Bereich zugeschrieben wird: wenn der andere nach dem persönlichen Kennenlernen auf einmal zum Geist wird.

Anders als im Privatleben kann man “Ghosting“ im Berufsleben allerdings geschickt vorbeugen - mit drei gezielten Schritten.

WERBUNG

Falsche Strategie: Verzicht auf Pausen steigert nicht die Produktivität

Schritt 1: Erfragen Sie die Bewerbungsfrist

Der effektivste Weg, um Ungeduld und Frust auf Ihrer Seite zu vermeiden, ist, wenn Sie am Ende des Bewerbungsgesprächs höflich nach der Frist für den Bewerbungsprozess fragen. So können Sie sich innerlich darauf einstellen, wann Sie frühestens mit einer Antwort rechnen können und sitzen nicht auf ganz so glühenden Kohlen.

Tipps und Tricks: Wie man sich im Bewerbungsgespräch benimmt

Schritt 2: Schicken Sie eine Dankesmail

Auch wenn der Bewerbungsprozess noch eine Weile andauert, empfiehlt es sich immer, sich den Entscheidungsträgern noch einmal positiv in Erinnerung zu rufen: Warten Sie zwei oder drei Tage ab und schicken Sie eine Email an Ihre Gesprächspartner, in der Sie sich für das nette Gespräch bedanken – auch hier greifen also wieder die Regeln des Datings.

Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Gesprächspartner mit Namen ansprechen und sich noch einmal kurz vorstellen. Angesichts der Fülle an Bewerbern ist es nämlich gut möglich, dass der Entscheidungsträger Ihr Gesicht und Ihren Namen via Email nicht gleich zusammenbringen kann und leicht irritiert ist.

Sehen Sie auch davon ab, Druck auf den anderen auszuüben. Viel geschickter ist es, einen Gesprächspunkt aus dem Bewerbungsgespräch aufzugreifen und sich mit einer positiv gestimmten Grußformel zu verabschieden. “Ich freue mich, von Ihnen zu hören“ oder “Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.“

Warten Sie deshalb nach Verstreichen der Frist eine Woche ab und greifen Sie dann direkt zum Telefon. (Symbolbild: Getty Images)
Wenn Sie nichts mehr von der Firma hören, greifen Sie zum Telefon. (Symbolbild: Getty Images)

Schritt 3: Greifen Sie zum Telefon

Die Frist für den Bewerbungsprozess ist verstrichen, aber Sie haben noch immer nichts wegen des Jobs gehört? Geraten Sie nicht in Panik! Gerade in großen Unternehmen muss oft an vielen Rädern gedreht werden, bis eine Personalentscheidung getroffen wird.

Möglicherweise ist einer der Entscheidungsträger auf Geschäftsreise oder krank geworden. Oder aber die Firma wartet auf eine Zu- oder Absage eines anderen Kandidaten, ehe sie die restlichen Bewerber benachrichtigt. In diesem Fall haben Sie immer noch eine Chance, die Stelle zu bekommen und diese wollen Sie sich doch nicht durch penetrantes Verhalten verbauen? Warten Sie deshalb nach Verstreichen der Frist eine Woche ab und greifen Sie dann direkt zum Telefon.

Denn leider kommt es tatsächlich inzwischen immer häufiger vor, dass erfolglose Bewerber gar nicht oder erst Monate später benachrichtigt werden, vor allem dann, wenn es sich um ein großes Unternehmen mit vielen Mitarbeitern handelt.

Wenn Sie aktiv auf Jobsuche sind, empfiehlt es sich deshalb, sich auch nach einem vielversprechenden Bewerbungsgespräch weiter zu bewerben. Im Falle eines Konkurrenzangebots haben Sie außerdem eine bessere Grundlage für die Gehaltsverhandlung.

VIDEO: 10 Tipps für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch