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Keine Quarantäne für Reisende aus inländischen Risikogebieten in NRW

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wer aus einem inländischen Corona-Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen reist, muss im bevölkerungsreichsten Bundesland nicht in Quarantäne gehen. "Städte oder Kreise innerhalb Deutschlands, die hohe Inzidenzen aufweisen werden als "besonders betroffene Gebiete" kategorisiert. Diese Kategorisierung bedeutet primär keine Einschränkungen für Reisende aus oder in diese Städte/Regionen", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums der "Rheinischen Post" (Dienstag) und der Deutschen Presse-Agentur. In NRW liegen die Städte Hamm und Remscheid über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann hält Schleswig-Holsteins Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus mehreren Berliner Bezirken und anderen deutschen Städten mit hohen Corona-Infektionszahlen für "überzogen". In ihrem Land werde derzeit nicht an ein Übernachtungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Risikogebieten gedacht, sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Entsprechende Regelungen innerhalb des Bundesgebietes seien aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung auch "praktisch nicht umsetz- oder gar kontrollierbar".

Wegen zu hoher Corona-Infektionszahlen hat Schleswig-Holstein die Berliner Bezirke Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg sowie die NRW-Städte Hamm und Remscheid als Risikogebiete im Inland ausgewiesen. Wer von dort einreist, muss sich sofort 14 Tage in Quarantäne begeben oder zwei negative Corona-Tests innerhalb von fünf Tagen vorweisen. Auch Rheinland-Pfalz betrachtet Berliner Bezirke als Risikogebiet. Dort müssen Reisende aus diesen Bezirken in der Regel ebenfalls in Quarantäne, es gibt aber einige Ausnahmen, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte.

Als Grundlage für die Einstufung als Risikogebiet dient die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Dieser Wert darf nicht höher als 50 sein.