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Keine Entschädigung: Prozess um Entzug einer TV-Sendelizenz beendet

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Dauer-Rechtsstreit nach dem Entzug einer Sendelizenz im bayerischen Privatfernsehen ist vorbei. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München gehen die Produzenten des ehemaligen "Bayern Journals" im Programm von Sat.1 und RTL nach jahrelangem Gang durch die Instanzen leer aus.

Das OLG wies am Donnerstag die von der Produktionsfirma eingelegte Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts München I ab, das eine Entschädigung von gut 200 000 Euro vorgesehen hatte. Damit war die ebenfalls eingelegte Berufung der Gegenseite, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), erfolgreich. Gegen sein Urteil ließ das Oberlandesgericht keine Revision zu.

Es war ein Rechtsstreit, der unter Juristen wie Medienmachern große Beachtung gefunden hat. Zuerst urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass der im Jahr 2009 erfolgte Widerruf der Sendelizenz für die Firma Camp TV rechtswidrig gewesen war. Im darauf folgenden Verfahren über Schadenersatz entschieden die Gerichte zunächst, dass die Fernsehmacher wegen des "enteignungsgleichen Eingriffs" einen Anspruch auf den entgangenen Gewinn erheben können. In dem Verfahren am OLG München ging es nun um die konkrete Höhe der Entschädigung - und da lagen die Meinungen weit auseinander.

Während die BLM gar nichts zahlen wollte, forderte Camp TV anfänglich zehn Millionen Euro. Laut OLG konnte die Firma jedoch nicht nachweisen, dass ihr durch den Entzug der Lizenz Gewinne entgangen sind, da sie in den Vorjahren regelmäßig Verluste gemacht habe.

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Mit dem Urteil des 1. Zivilsenats endet aller Wahrscheinlichkeit nach der drittlängste Prozess am Münchner OLG endgültig. Gegen das Urteil könnten die Parteien nun nur noch eine Zulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen, um doch noch eine Revision zu erreichen.

Camp TV hatte 1995 eine zunächst bis 2002 befristete und anschließend bis 2010 verlängerte Lizenz bekommen, am Wochenende ein einstündiges bayerisches Fernsehfenster für Sat.1 und RTL auszustrahlen. Nach dem Tod des einen Geschäftsführers Ende 2008 gab es jedoch gesellschaftsrechtliche Veränderungen. Der Medienrat der BLM nahm die aus ihrer Sicht wesentlich geänderte Gesellschaftsstruktur und die dadurch bedingte Einschränkung der Meinungsvielfalt sowie Vermischung von Fernseh- und Immobiliengeschäften im Mai 2009 dann zum Anlass, die Sendegenehmigung mit einer Auslauffrist zum 25. Oktober 2009 zu widerrufen und die Lizenz neu auszuschreiben.