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Kein Schnellverfahren zur Corona-Notbremse

BERLIN (dpa-AFX) - Die geplante bundesweite Corona-Notbremse soll nicht im Schnellverfahren beschlossen werden. Im Bundestag wollen die Fraktionen einen grundsätzlich möglichen Verzicht auf bestimmte Beratungsfristen nicht erteilen, der einen Parlamentsbeschluss noch in der laufenden Woche ermöglicht hätte. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Fraktionskreisen.

Am Morgen hatte das Bundeskabinett die Bundes-Notbremse auf den Weg gebracht. In allen Kreisen und Städten mit hohen Infektionswerten soll es Einschränkungen geben. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Mediziner, Epidemiologen, aber auch Politiker hatten in den vergangenen Tagen betont, angesichts der immer weiteren Ausbreitung des Virus sei hierbei Tempo gefragt.

Wie es in den Parlamentskreisen weiter hieß, wurde in den Koalitionsfraktionen von Union und SPD ausreichend Beratungszeit als nötig angesehen. Ansonsten waren demnach vor allem die Fraktionen von AfD und FDP gegen einen Fristverzicht. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit auch mit Stimmen der Opposition. Nun ist die erste Beratung im Plenum an diesem Freitag und der Bundestagsbeschluss für Mittwoch kommender Woche geplant.

Der Bundesrat würde sich nach Angaben von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), derzeit auch Bundesratspräsident, "mit großer Wahrscheinlichkeit am Donnerstagmorgen" nächster Woche mit den Neuerungen befassen, falls der Bundestag am Mittwoch in dritter Lesung zugestimmt hat.

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Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu schon den Vermittlungssausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat - die Stimmenzahl je Land hängt dabei von der Einwohnerzahl ab. Enthaltungen würden quasi als Stimmen gegen ein Vermittlungsverfahren gewertet, die Hürde ist also relativ hoch.

Sollte es zur Einsetzung des Gremiums kommen, würde das den Prozess mindestens um einige weitere Tage aufhalten. Wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anruft, gilt das Gesetz damit als gebilligt. In diesem Fall müsste nur noch der Bundespräsident unterschreiben, was er auch noch am gleichen Tag tun könnte.