Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0776
    -0,0017 (-0,16%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.844,83
    -515,67 (-0,79%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Kein Schmerzensgeld von Lufthansa für Germanwings-Hinterbliebene

FRANKFURT (dpa-AFX) - Hinterbliebene der Germanwings-Absturzopfer haben erneut in einem Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt wies am Donnerstag mehrere Klagen gegen die Lufthansa <DE0008232125> ab. Die Richter argumentierten ähnlich wie bereits das Landgericht Essen und zuletzt im April 2021 das Oberlandesgericht Hamm. Danach war die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew verantwortlich. Das Frankfurter Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern könnte beim Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot einen Germanwings-Airbus <NL0000235190> in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, viele davon stammten aus Nordrhein-Westfalen. Die Kläger argumentieren, dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei den Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre.

Statt der Lufthansa hätte möglicherweise die Bundesrepublik Deutschland beklagt werden müssen. Die Frankfurter Richter stellten fest: "Die fliegerärztlichen Untersuchungen sind Kernbestandteil der Flugsicherheit. Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten ist eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrtbundesamt wahrgenommen wird." Es könne nur der Staat haften, in dessen Dienst die Ärzte standen.

Damit sei nun endgültig klar, dass niemand außer dem Staat für die Flugtauglichkeitsuntersuchungen zuständig gewesen sei, sagte Klägeranwalt Elmar Giemulla der Deutschen Presse-Agentur. Er kündigte Klagen gegen die Bundesrepublik nach der Sommerpause an.

Der Prozess am Lufthansa-Gerichtsstand Frankfurt war notwendig geworden, weil aus formalen Gründen nicht alle Betroffenen in NRW klagen konnten.