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Doch kein bandenmäßiger Rauschgifthandel: Freispruch für CBD-Startup Bunte Blüte

Die Gründer der Bunten Blüte (von links): Vincent Klever, Tomas Pardios, Tim Schneider und Rami Al-Absi
Die Gründer der Bunten Blüte (von links): Vincent Klever, Tomas Pardios, Tim Schneider und Rami Al-Absi

Doch keine Haft für die Besitzer des CBD-Shops Bunte Blüte, wie unter anderem der RBB berichtet. Wären sie tatsächlich wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels verurteilt worden, hätten Vincent Klever, Tomas Pardios, Tim Schneider und Rami Al-Absi für mindestens fünf Jahre ins Gefängnis gemusst. Und das, weil ihre CBD-Blüten theoretisch berauschend wirken könnten. Etwa wenn man sie in einem komplizierten und teuren Verfahren in Brownies verbacken hätte.

Eigentlich verkauft das Startup Bunte Blüte seit 2018 getrocknete Hanfblüten zum Rauchen, mit dem Wirkstoff CBD, dem eine beruhigende Wirkung nachgesagt wird. In den Blüten befindet sich außerdem immer noch eine geringe Restmenge des berauschenden Wirkstoffs THC. Die Produkte verkauften die Berliner vor allem in Kiosken, schrieben in den ersten zwei Jahren Umsätze in Millionenhöhe. Bis ihre Ware von der Berliner Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde. CBD-Blüten werden zwar nicht explizit erwähnt im Betäubungsmittelgesetz. Die meisten Experten sind sich aber dennoch einig, dass es nicht erlaubt ist, unverarbeitetes Blattmaterial weiterzuverkaufen.

Meilenstein für die deutsche CBD-Branche

Ende 2020 kam es schließlich zu einer Anklage. Das Berliner Landgericht lehnte eine Eröffnung des Hauptverfahrens im vorigen August zwar ab. Die Staatsanwaltschaft ließ aber nicht locker und brachte den Fall zum Kammergericht – der höchsten Stufe in der Berliner Gerichtsbarkeit und damit noch über dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft verwies in ihrem erneuten Versuch auf eine Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof im März 2021, wonach die Verkäufer eines Hanfblütentees verurteilt wurden. Der Berliner Richter Manfred Seiffe sprach die Gründer von Bunte Blüte dennoch in dieser Woche frei von dem Vorwurf, bandenmäßigen Rauschgifthandel zu betreiben.

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Die Bunte-Blüte-Gründer hätten nichts von der berauschenden Wirkung in selbstgebackenen Brownies wissen können – zumal es günstiger sei, Cannabis zu konsumieren, als CBD-Blüten zu verbacken, schreibt der RBB. Daher sei der Verkauf auch kein fahrlässiges Handeln. Laut Richter Seiffe müssten sonst auch Konzerne wie Lidl oder DM angeklagt werden, da sie ebenfalls CBD-Produkte verkaufen. Auch die Staatsanwaltschaft bekam eine Rüge mit: Diese habe an der Anklage geklebt, „statt vernünftige Strafverfolgung möglich zu machen“. Experten sehen den Freispruch als einen Meilenstein für die deutsche CBD-Branche.