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VW-Dieselprozess: Was die Vergleichsgespräche kompliziert macht

Dreieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals geht VW auf Dieselkunden zu. Der Autobauer strebt einen Vergleich mit den Verbrauchern an.

In den ersten Verhandlungen waren die Fronten zwischen den Streitparteien noch verhärtet. Foto: dpa
In den ersten Verhandlungen waren die Fronten zwischen den Streitparteien noch verhärtet. Foto: dpa

Immer wieder hat Volkswagen darauf hingewiesen, dass die USA und Deutschland nicht vergleichbar seien. Auf dem amerikanischen Automarkt habe es zwar Gesetzesverstöße durch die Dieselmanipulationen gegeben, nicht aber hierzulande. Deshalb könnten deutsche Autofahrer auch nicht mit Entschädigungen rechnen. Doch plötzlich geht alles ganz anders.

Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer nehmen Volkswagen und der Verbraucherverband VZBV Vergleichsgespräche auf. Das teilten VW und der VZBV am Donnerstag mit. Damit erhöhen sich die Chancen der rund 444.000 teilnehmenden Kläger in dem Verfahren am Braunschweiger Oberlandesgericht, Ansprüche gegen VW wegen des Wertverlusts ihrer Autos durchzusetzen.

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„Gemeinsames Ziel von VZBV und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden“, hieß es in der kurzen Mitteilung beider Seiten. Die Gespräche seien in einem sehr frühen Stadium. „Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.“ Mit den jetzt begonnenen Vergleichsverhandlungen deutet der VW-Konzern zum ersten Mal an, dass auch hierzulande Entschädigungen ausgezahlt werden könnten.

Aus Sicht von Volkswagen ist in Deutschland und in Europa alles regelkonform verlaufen. Mit den seit 2016 umgesetzten Softwareupdates hätten die betroffenen Dieselfahrzeuge ihre Betriebserlaubnis behalten. Deutsche und europäische Kunden seien deshalb nicht zu Schaden gekommen.

Der VW-Konzern äußert sich nicht dazu, wie hoch mögliche Schadenersatzzahlungen in Deutschland ausfallen könnten. Ein Sprecher lehnte dazu jede Stellungnahme ab. Rückstellungen für mögliche Vergleichszahlungen in Deutschland hat der Konzern noch nicht gebildet.

In den USA, wo Volkswagen die Gesetzesverstöße eingestanden hatte, musste der Wolfsburger Autohersteller für rund 600.000 betroffene Autofahrer mehr als zehn Milliarden US-Dollar an Entschädigungen bereitstellen. In Einzelfällen wurden den Käufern von größeren Fahrzeugen in den USA bis zu 40.000 Dollar von Volkswagen überwiesen.

Für die Bewältigung des Skandals hat der VW-Konzern seit 2015 rund 30 Milliarden Euro an Rückstellungen gebildet. Wie hoch die Entschädigung am Ende in Deutschland ausfallen könnte, ist im Moment noch völlig offen. Die Summen dürften allerdings nicht so hoch wie in den USA sein, weil die meisten Autos in Deutschland weitergefahren wurden.

Würde sich der VW-Konzern etwa zur Zahlung von durchschnittlich 1000 Euro bereit erklären, kämen auf den Konzern zusätzliche Belastungen in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags zu. Daimler hatte im vergangenen Jahr an Dieselkunden in Deutschland einen Werkstattgutschein über 100 Euro ausgegeben, wenn sie ihren Wagen für ein Softwareupdate in die Werkstatt gebracht hatten.

Einen entscheidenden Impuls für den Sinneswandel von Volkswagen dürfte das Oberlandesgericht Braunschweig am 18. November gegeben haben. An diesem Tag stand die zweite mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage auf dem Programm.

Der Vorsitzende Richter Michael Neef appellierte damals in Richtung VW: „Sie sollten versuchen, zu einem Vergleich zu finden. Die Kunden würden es auch Ihnen danken, wenn das Verfahren abgekürzt würde. Und sich vielleicht mal wieder für ein Konzernauto entscheiden.“ Einen Tag später teilte der Autokonzern trotzdem mit, dass für ihn „ein Vergleich bisher kaum vorstellbar ist“.

Wahrscheinlich spielte auch die Verjährungsfrage eine ganz entscheidende Rolle dabei, dass VW gleich am ersten Arbeitstag des neuen Jahres die Vergleichsgespräche bekanntgegeben hat. Volkswagen ist sich seiner Sache sicher, dass der Dieselbetrug in Deutschland spätestens mit dem 1. Januar 2020 verjährt ist. Schadenersatz können nach dieser Rechtsauffassung nur die Kläger der Musterfeststellungsklage bekommen.

Millionen andere Dieselfahrer blieben außen vor. Die finanziellen Konsequenzen für Volkswagen würden sich damit in deutlichen Grenzen halten. Einige Oberlandesgerichte (OLG) teilen diese Auffassung. Volkswagen begründete den Sinneswandel mit dem „Interesse an einem zügigen Verfahren“.

Zehn Prozent Mehrfachanmeldungen möglich

Der Konzern wolle sämtliche Möglichkeiten ausloten, die Musterfeststellungsklage möglichst schnell zu einem frühen Ende zu bringen, sagte ein Sprecher. Bei einem regulären Verfahren durch alle Instanzen könne es bis zu vier Jahre dauern, bis ein finaler Richterspruch vorliege. Danach müsste noch jeder einzelne Kläger seinen eigenen Schadenersatz einklagen. Auch Volkswagen habe großes Interesse an schneller Rechtssicherheit.

Schwierig werden die anstehenden Verhandlungen allerdings, weil die Zahl der für die Musterfeststellungsklage registrierten Dieselkunden nach Angaben von Volkswagen nicht genau geklärt ist. So hat es dem Konzern zufolge rund 470.000 Anmeldungen, aber auch 77.000 Abmeldungen gegeben, die das zuständige Bundesamt für Justiz noch nicht vollständig verarbeitet und geprüft habe.

Zudem könne es Doppeleinträge und Anmeldungen geben, hinter denen mehrere Dieselfahrer stehen. Beide Parteien hatten daher betont, dass der Registerauszug erst dann für sinnvolle Vergleichsgespräche genutzt werden könne, wenn darin nur die echten Anmeldungen enthalten seien.

Nach vorsichtigen Schätzungen könnten zehn Prozent der Einträge Mehrfachanmeldungen oder Dubletten sein. Fast 20 Prozent der gemeldeten Fahrzeuge sind voraussichtlich erst nach September 2015 gekauft worden, also nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals. Es ist umstritten, ob für diese Autos überhaupt Schadenersatz eingeklagt werden kann. Außerdem kommen etwa zwei Prozent der Anmeldungen aus dem Ausland.

Marco Rogert von der Kanzlei Rogert & Ulbrich ist einer der Anwälte, die den VZBV in dem Prozess vertreten und nun auch in die Vergleichsverhandlungen eingebunden sind. Zur Sache wollte sich Rogert gegenüber dem Handelsblatt nicht äußern, es sei strenge Vertraulichkeit vereinbart worden.

Überrascht von der Kehrtwende des VW-Konzerns ist Rogert aber nicht. „Die Aussagen des Richters in der letzten mündlichen Verhandlung waren eindeutig“, sagt er. Volkswagen sei wohl klar geworden, dass eine Niederlage möglich ist. Rogert vertritt auch einige Tausend Individualkläger.

Auch in diesen Verfahren gebe es einen klaren Trend zugunsten der Kunden. „Die allermeisten Gerichte sprechen den Klägern Schadensersatz zu. Das gilt auch für die Oberlandesgerichte“, berichtete Rogert am Donnerstag. Ein Risiko für Volkswagen bleibt allerdings: Selbst wenn es zu einem Vergleich kommt, können Verbraucher noch Ärger machen.

Erstes Dieselverfahren vor dem BGH im Mai

„Ein etwaiger Vergleich muss gerichtlich genehmigt werden. Die Verbraucher haben nach der Genehmigung die Gelegenheit, den Vergleich zu prüfen und innerhalb eines Monats den Ausstieg aus dem Vergleich zu erklären. Anschließend wird der Vergleich im Klageregister bekannt gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden, der einige Tausend Dieselkläger vertritt.
Die mögliche Folge wäre, dass der Vergleich den ausgetretenen Verbrauchern gegenüber nicht wirksam würde. Einzelklagen wären wieder möglich, da die Verjährung noch bis zu sechs Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe gehemmt wird. „Wenn der VZBV mit VW einen zu geringen Betrag ausgehandelt hat, könnten Verbraucher diesen Weg gehen“, sagt von Rüden.

Im Mai wird das erste Dieselverfahren gegen Volkswagen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Sollte sich der Konzern mit den Verbraucherschützern einigen, würde das den Druck auf den Autokonzern vorab mindern.

„Wenn sich Volkswagen jetzt nicht zeitnah mit den im Musterverfahren verbliebenen Käufern vergleicht, könnte es am Ende richtig teuer werden“, glaubt Michael Heese, Rechtsprofessor an der Universität Regensburg. Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben.

Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide ausgestoßen wurden als in Tests. In Deutschland sind etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge des Konzerns mit dem manipulierten Motortyp EA 189 bis zum September 2015 verkauft worden, in ganz Europa rund 8,5 Millionen.

In Berlin reagierten die Parteien unterschiedlich auf die Vergleichsgespräche zwischen Volkswagen und VZBV. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert, in den Diesel-Vergleichsverhandlungen mit dem VZBV rasch ein Angebot vorzulegen.

„VW sollte jetzt nicht lange taktieren, sondern den betroffenen Verbrauchern schnell ein faires Angebot machen“, sagte Fechner dem Handelsblatt. Der Vizevorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU), sieht die Vergleichsverhandlungen der Verbraucherschützer mit Volkswagen kritisch. Es sei aber sicher erst einmal zu begrüßen, wenn es bei diesem komplexen Dieselstreit auch für deutsche Kunden auf absehbare Zeit eine „einvernehmliche Lösung“ gebe.

 Foto: dpa
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