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Kaum Fortschritte bei der Betriebsrente

Die Bundesregierung will die Riester-Rente noch reformieren. Bei der betrieblichen Altersvorsorge verweist sie auf die Tarifpartner.

Die Bundesregierung hat die gesetzliche Rente ausgebaut. Bei der betrieblichen Altersvorsorge tut sich derzeit nicht viel. Foto: dpa
Die Bundesregierung hat die gesetzliche Rente ausgebaut. Bei der betrieblichen Altersvorsorge tut sich derzeit nicht viel. Foto: dpa

Bei der Alterssicherung hatte die Große Koalition zuletzt einen klaren Fokus: die gesetzliche Rente. Doch auch in der betrieblichen und in der privaten Säule besteht dringender Handlungsbedarf. Die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge steht extrem unter Druck durch die Niedrigzinsen – die durch die Folgen der Coronakrise zementiert werden könnten.

In den verbleibenden Monaten bis zum Ende der Legislaturperiode möchte die Bundesregierung zumindest bei der lahmenden Riester-Rente noch etwas erreichen. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, sagte am Dienstag auf der Handelsblatt-Tagung „Betriebliche Altersversorgung 2020“: „Wir arbeiten intensiv an der konkreten Umsetzung der Riester-Reform und sind fest dran, in dieser Legislaturperiode eine Einigung zu finden.“

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Im Blick hat das Finanzministerium dabei vor allem das Problem der Beitragsgarantie. Demnach bekommen Riester-Sparer im Alter mindestens das eingezahlte Geld zurück. Dies erzwingt eine Kapitalanlage in aktuell nahezu nur renditeschwachen Staatspapieren.

In ihrem aktuellen Alterssicherungsbericht räumt die Bundesregierung die maue Bilanz bei der kapitalgedeckten Vorsorge ein. Die Riester-Rente dümpelt demnach seit einigen Jahren vor sich hin: 2019 ist die Zahl der Verträge auf 16,4 Millionen leicht gesunken . Ein Fünftel der Riester-Pläne ruht zudem, wird also aktuell nicht bespart.

Reformvorschläge zu Riester gibt es viele – aus der Finanzbranche, von Verbraucherschützern bis hin zur Politik. Passiert ist allerdings bisher nichts, obwohl das Thema im Koalitionsvertrag verankert wurde.

Die Finanzbranche hat auf Wunsch der Regierung einen Vorschlag erstellt, nach dem es ein einfacheres, preiswerteres Grundmodell ohne Kapitalgarantie und mit einfachem Zulagensystem geben soll. Verbraucherschützer wollen dagegen einen staatlich organisierten Vorsorgefonds. „Um ein rentierliches Modell zu bekommen, müssen wir Abschied von Versicherungen in der Ansparphase nehmen und auf Garantie verzichten“, sagte Dorothea Mohn, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Zudem plädierte sie für einen sanften Zwang zur Vorsorge, ein Opt-out. Peter Schwark, Geschäftsführer beim Versicherungsverband GDV, hielt gegen: „Die Deutschen wollen Sicherheit“, dies müsse auf ihr Risikoempfinden abgestimmt werden, dafür brauche es Beratung.

Eine große Baustelle sind auch die Betriebsrenten. Der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zeigt: Die betriebliche Altersvorsorge hat an Schwung verloren, was neue Anwartschaften an eine Zusatzrente vom Arbeitgeber angeht. Von 2017 bis 2019 ist gerade mal eine halbe Million neue Anwartschaften auf insgesamt gut 18 Millionen hinzugekommen.

Baustelle Betriebsrente

Die Bundesregierung wollte vor allem mehr Bezieher geringer Einkommen in die Betriebsvorsorge bringen: Gut die Hälfte der Geringverdiener mit einem Bruttolohn von weniger als 1500 Euro pro Monat hat aber noch immer keine zusätzliche Altersvorsorge – rund 2,2 Millionen Menschen. Rund 71 Prozent davon sind Frauen. So gesteht die Bundesregierung selbst ihr Scheitern ein in ihrem alle vier Jahre erscheinenden Bericht: „Die Instrumente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das seit 2018 in Kraft ist, haben noch keine positive Dynamik entfalten können.“

Bis zum Ablauf der Legislaturperiode sind neue Impulse aus Berlin auch nicht zu erwarten. Stattdessen sieht die Bundesregierung Arbeitgeber und Gewerkschaften am Zug, das 2018 eingeführte Sozialpartnermodell endlich umzusetzen.

Die Idee dahinter: Sozialpartner können nach Tarifverhandlungen Pensionsfonds gründen. Die entscheidende Neuerung: Firmen sagen nur noch eine bestimmte Beitragszahlung zu. Eine Garantie für die Höhe der späteren Zusatzrente übernehmen sie nicht mehr.

Bisher gibt es aber noch keinen unterschriebenen Tarifvertrag. „Enttäuschend“ finden dies denn auch Berater wie Stefan Oecking, Partner der Unternehmensberatung Mercer. Gerade im Niedrigzinsumfeld biete diese Beitragszusage „eine realistische Chance auf ein höheres ergänzendes Alterseinkommen“, sagt Heinke Conrads, leitende Beraterin beim Beratungshaus Willis Towers Watson. Die Versicherung Talanx und Verdi verhandeln seit geraumer Zeit darüber. Talanx-Vorstand Fabian von Löbbecke sagte, dass noch 2020 ein Tarifvertrag geschlossen werde, der 2021 umgesetzt werden könne.

Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte, der von der Politik vorgegebene Rahmen sei „in Ordnung“. Spekulationen über gesetzliche Nachbesserungen beim Sozialpartnermodell führten nur dazu, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften noch länger abwarteten. Schmachtenberg mahnte: „Nun ist es Aufgabe der Sozialpartner, die Bedingungen umzusetzen.“

Zur Unterstützung fordern Arbeitgebervertreter und Berater nun, die neue Betriebsvorsorge von Unternehmen konkretisieren zu lassen und aus Tarifverträgen herauszuhalten. Oecking von Mercer meint, der Gesetzgeber sollte das Sozialpartnermodell umgestalten zu einem Betriebspartnermodell.

Das schaffe Flexibilität, die auch Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender des Arbeitgeberverbands für betriebliche Vorsorge aba, einfordert: „In der Vergangenheit waren es immer Unternehmen, die als Vorreiter für gute betriebliche Altersvorsorge sorgten.“ Dem erteilte Schmachtenberg von der SPD aber eine klare Absage: „ Das Thema ist zu kompliziert, als dass einzelne Geschäftsführer dies mit Betriebsräten aushandeln sollten.“