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Kartellamt untersucht Vorwurf des Machtmissbrauchs durch die Deutsche Bahn

Der Staatskonzern kooperiert im Regionalverkehr mit der Konkurrenz. Doch für den Fernverkehr gibt die Bahn keine Daten preis. Nun befasst sich das Kartellamt damit.

Die Deutsche Bahn gibt keine Echtzeitdaten für ihren Fernverkehr frei. Foto: dpa
Die Deutsche Bahn gibt keine Echtzeitdaten für ihren Fernverkehr frei. Foto: dpa

Das Bundeskartellamt geht einem Verdacht auf Missbrauch der Marktmacht durch die Deutsche Bahn nach. Dabei geht es nach Informationen aus Branchenkreisen unter anderem um den Zugriff auf Fahrplandaten und tatsächliche Fahrzeiten im Fernverkehr der Bahn. Die Bahn mit ihrem noch weitgehenden Monopol auf Fernverbindungen behindere den Datenaustausch, lautet der Vorwurf. Das Kartellamt bestätigte auf Anfrage, sich „mit dem Thema zu befassen“.

Im Kern geht es darum, dass Buchungsplattformen wie Omio, Trainline und andere von der Bahn keine Echtzeitdaten zur Verfügung gestellt bekommen, diese aber zur aktuellen Information der Plattformkunden notwendig sind. Auch soll die Bahn zunehmend Informationen über Fahrplandaten zurückhalten, heißt es.

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Technisch stünden diesem offenen Datenaustausch eigentlich keine Hindernisse entgegen. Denn die Bahn kooperiert bereits sehr umfassend im Regionalverkehr mit den Verkehrsverbünden. Deren Buchungsplattformen arbeiten mit Echtzeit-Informationen. Jeder Fahrgast kann sehen, ob sein Zug pünktlich ist. Nur eben nicht im Fernverkehr, der nach wie vor von der Deutschen Bahn dominiert wird – trotz neuen Konkurrenten wie Flixtrain.

Hintergrund dieser Auseinandersetzung ist der Kampf um die Vormachtstellung unter den Mobilitätsplattformen. Die Bahn mit ihrem beliebten „Navigator“ will ihr Vormachtstellung verteidigen. Neue Anbieter versuchen, übergreifende Plattformen aufzubauen, auf denen Nutzer Bus, Bahn, Flugzeug und Sharingdienste buchen und auch ihre Reisen verfolgen können. Diese Plattformen sind allerdings abhängig davon, dass Verkehrsunternehmen wie die Bahn ihnen auch die Daten zur Verfügung stellen.