Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0790
    -0,0003 (-0,03%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.862,85
    -420,41 (-0,64%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Karlsruher Verhandlung zur Parteienfinanzierung erneut verschoben

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wegen der Corona-Pandemie verschiebt das Bundesverfassungsgericht nun schon zum zweiten Mal seine Verhandlung über die beiden Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Karlsruher Richter sagten am Mittwoch die Termine am 4. und 5. Mai wieder ab. Als Grund wurde "die aktuell äußerst dynamische, in ihrem weiteren Verlauf schwer absehbare Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie" genannt.

Auch ein erster Termin für Ende Januar war nachträglich aufgehoben worden. Anfang Mai hatten es die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats nun erneut versuchen wollen, in einer Halle der Messe Karlsruhe. Die Verhandlung sei allerdings "unter Beteiligung einer über das übliche Maß weit hinausgehenden Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und anzuhörenden sachkundigen Auskunftspersonen, von denen viele nach Karlsruhe anreisen müssten, durchzuführen", hieß es jetzt. Es erscheine nicht möglich, dies "ohne gesundheitliche Risiken für die Anwesenden zu gewährleisten und gleichzeitig einen geordneten Ablauf sicherzustellen". Daher werde die Verhandlung "auf einen späteren Zeitpunkt verschoben".

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Unions- und SPD-Abgeordneten beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich rund 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung.

Die Opposition übte quer durch alle Fraktionen heftige Kritik, zog aber nicht geschlossen nach Karlsruhe. 216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP taten sich für einen Normenkontrollantrag zusammen. Die AfD allein hat dafür nicht genügend Abgeordnete. Sie strengte parallel eine Organklage gegen den Deutschen Bundestag an. Beide Verfahren sollen gemeinsam verhandelt werden.