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Was das Karlsruher Urteil zu den Anleihekäufen für EZB und Bundesbank bedeutet

Mit seinem Urteil zu den Anleihekäufen der EZB hat das Bundesverfassungsgericht Geschichte geschrieben. Doch nun stellen sich viele neue Fragen.

Sowohl in Frankfurt als auch im politischen Berlin sorgt das Urteil für große Diskussionen. Foto: dpa
Sowohl in Frankfurt als auch im politischen Berlin sorgt das Urteil für große Diskussionen. Foto: dpa

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Anleihekäufe der EZB schlägt hohe Wellen. Der Rat der Notenbank beriet am Dienstagabend über die Folgen des Urteils. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann erläuterte dort seinen Kollegen aus dem Entscheidungsgremium der Notenbank die Entscheidung der Karlsruher Richter.

Auch im politischen Berlin sorgt das Urteil für große Diskussionen. Das Gericht hat entschieden, dass die milliardenschweren Anleihekäufe teilweise verfassungswidrig sind. Nach dem Urteil sollen Bundestag und Bundesregierung darauf hinwirken, dass die EZB die Verhältnismäßigkeit ihrer Anleihekaufprogramme darlegt.

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Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an den Käufen teilzunehmen. Dabei stellen sich jedoch viele weitere Fragen:

Können die Anleihekäufe der EZB weiterlaufen?

Ja, die EZB und die nationalen Notenbanken im Euro-System kaufen zunächst weiter wie bisher Anleihen der Euro-Länder. Allerdings hat das Verfassungsgericht die Auflage erteilt, dass der EZB-Rat die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe in einer Erklärung darlegen muss. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für die Bundesregierung und wohl ein Vertreter des Bundestags müssten in einem ersten Schritt per Brief in Frankfurt um eine entsprechende Analyse bitten.

Wird die EZB die vom Verfassungsgericht geforderte Erklärung liefern?

Im Prinzip ist das für die Notenbank kein Problem. Doch wenn sie der Forderung nachkommt, könnte es so aussehen, als würde sie sich vom Bundesverfassungsgericht Vorgaben machen lassen. Diesen Eindruck will die EZB vermeiden. Sie hat klargemacht, dass für sie ausschließlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig ist. Dieser kam aber Ende 2018 zu dem Urteil, dass die Käufe nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Die Frage ist daher, ob die EZB selbst die Begründung liefert oder es möglicherweise der Bundesbank überlässt. Im EZB-Rat soll es am Dienstag entsprechende Forderungen gegeben haben. Die Experten der Bundesbank haben sich aber schon in dem Verfahren geäußert, auch zur Verhältnismäßigkeit. Ihr Chefvolkswirt Jens Ulbrich war als Experte in Karlsruhe geladen.

Die Begründung hat die Richter aber offenbar nicht überzeugt. Auch spricht das Bundesverfassungsgericht explizit davon, dass der EZB-Rat die Verhältnismäßigkeit darlegen soll. Noch ist die Entscheidung nicht gefallen, wer dies tut. In Notenbankkreisen wird damit gerechnet, dass dies in den nächsten zwei bis drei Wochen geklärt wird.

Wer entscheidet darüber, ob das Ergebnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung den Anforderungen genügt?

Das ist die große Frage. „Mir ist das völlig schleierhaft. Wir haben dazu keine gesetzliche Grundlage. Und wir kämen aufgrund der Unabhängigkeit der Notenbank auch schnell an rechtliche Grenzen“, sagt Carsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.

Denkbar wäre, den Weg über parlamentarische Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten zu wählen. Änderungen des EU-Rechts bedürfen dabei einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat, bei anderen Angelegenheiten beschränkt sich die Mitwirkung auf das Abgeben von Stellungnahmen.

Was passiert danach?

Absehbar ist, dass es Klagen gegen die Erklärung geben wird. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch gesagt, dass die bisherigen Anleihekäufe nur deshalb nicht gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung verstoßen, weil sich diese bisher nach bestimmten Prinzipien wie dem Kapitalschlüssel der EZB richten.

Bei ihrem neuen Anleihekaufprogramm in der Coronakrise hat sie hingegen die Flexibilität signalisiert, davon abzuweichen. Über dieses Programm wurde im Urteil nicht entschieden. Angesichts der Vorgaben des Verfassungsgerichts könnten aber auch Klagen dagegen Erfolg haben.

Die Bundesbank beteiligt sich am Kaufprogramm der EZB, indem sie deutsche Staatsanleihen kauft. Wäre es ein Problem, wenn sie keine Bundesanleihen mehr kauft?

Zum Teil wird so argumentiert. Tatsächlich sind die Zinsen für deutsche Staatsanleihen ohnehin sehr niedrig, und es gibt bei Bundesanleihen stärkere Knappheiten, weil Deutschland vergleichsweise geringe Schulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung hat. Diese Argumentation verkennt aber die technische Seite der Geldpolitik.

Der Zins für Bundesanleihen ist die Vergleichsmarke im Euro-Raum, an der sich alle anderen Zinssätze orientieren. Auch in EZB-Kreisen wird eingeräumt, dass man auf Käufe von Bundesanleihen nicht verzichten kann. Im Extremfall könnten diese aber eventuell von anderen Notenbanken oder der EZB selbst übernommen werden.

Was bedeutet das Urteil für die Bundesbank?

Auch für die Bundesbank ist das Urteil unangenehm. Ihr Präsident Jens Weidmann gehört zwar seit jeher zu den Kritikern der Anleihekäufe der EZB. Allerdings hat auch er gesagt, dass diese ein legitimes Mittel der Geldpolitik sind. Zudem ist die Bundesbank nach der Satzung des Euro-Systems gegenüber der EZB weisungsgebunden.

Sie gerät nun mitten in den Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH. In der EZB gibt es bei einigen Vertretern die Sichtweise, dass dies ein rein deutsches Problem ist. Tendenziell schwächt das den Einfluss der Bundesbank auf die EZB-Politik.

Wie reagiert die Politik?

Die Bundesregierung und den Bundestag stellt das Urteil des Verfassungsgerichts vor heikle Entscheidungen. Einerseits müssen Regierung und Parlament die Aufgaben umsetzen, die ihnen aus Karlsruhe auferlegt werden. Das Verfassungsgericht ist unabhängig, Kritik an den Urteilen verbittet sich.

Das Problem ist nur: Das gilt auch für die EZB. Auch hier ist Zurückhaltung gerade in Deutschland eingeübte Praxis. Das macht es für die Politik schwierig, nun wie vom Verfassungsgericht gewünscht darauf hinzuwirken, dass die EZB bei ihren Programmen die Verhältnismäßigkeit wahrt.

Klar ist: Mit dem Urteil wird die Politik nun wieder stärker über die EZB und ihre Maßnahmen diskutieren. Das sehen vor allem die Politiker, welche die Geldpolitik schon länger kritisch beäugen, als positiven Effekt.

„Es wird höchste Zeit, dass wir die Debatte führen, ob die Geldpolitik der EZB wirklich nur geldpolitisch motiviert ist oder auch wirtschaftspolitisch“, sagte Carsten Linnemann (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, dem Handelsblatt. „Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht diese Debatte jetzt einfordert“, so der Wirtschaftspolitiker. Er bleibe bei seiner Meinung, dass „die EZB eine zu expansive Geldpolitik betreibt“, betonte der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT).

Doch was die Politik nun außer Diskussionen noch zu tun hat, darüber herrschte in Berlin einen Tag nach dem Urteil noch Unklarheit. In der Bundesregierung und im Bundestag war man am Mittwoch damit beschäftigt, das Urteil und die Auswirkungen genauer zu analysieren.

Finanzminister Scholz hatte nach der Karlsruher Entscheidung zunächst nur das herausgestrichen, was im Sinne Berlins ist: Die Anleihekäufe sind keine monetäre Staatsfinanzierung, das Urteil bezieht sich nicht auf das aktuelle Corona-Programm der EZB. Doch wie genau die Bundesregierung nun die EZB dabei unterstützen kann, die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe innerhalb von drei Monaten zu begründen, da herrschte zunächst Ratlosigkeit.

Auch im Bundestag ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Irritation groß. Dass das Verfassungsgericht nun von der Politik verlangt zu prüfen, ob die Geldpolitik in diesem Ausmaß verhältnismäßig ist, hat viele Abgeordnete völlig überrascht. „Ich frage mich, wie das gehen soll“, sagt Carsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.