Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0781
    -0,0013 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.268,24
    +63,20 (+0,10%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Karlsruhe weist Unternehmer-Klagen im Streit um Sozialkassen ab

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht beendet einen Streit um die Sozialkassen im Baugewerbe: Der Gesetzgeber durfte das durch mehrere Gerichtsurteile ins Wanken geratene System nachträglich festschreiben, entschieden die Karlsruher Richter nach Klagen von Unternehmern. Die rückwirkende Regelung sei hier ausnahmsweise zulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. (Az. 1 BvR 2654/17)

Am Bau und in anderen Branchen gibt es durch Arbeitgeberbeiträge finanzierte Sozialkassen, zum Beispiel für die Altersversorgung. Der Tarifvertrag, der das regelt, wurde gewöhnlich durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt er nicht nur für die Tarifparteien und ihre Mitglieder - auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber müssen Beiträge zahlen. Wegen formaler Mängel hatte das Bundesarbeitsgericht 2016 und 2017 allerdings die Allgemeinverbindlicherklärungen gleich mehrerer Jahre aufgehoben. Für die Sozialkassen eine existenzbedrohende Situation: Denn nun wollten Arbeitgeber ohne Tarifbindung ihre Beiträge zurück.

Aber die Politik reagierte schnell. Noch 2017 stellte ein Gesetz das Sozialkassenverfahren nachträglich auf eine sichere Rechtsgrundlage. Die klagenden Unternehmen hielten das für verfassungswidrig.

Tatsächlich ist es grundsätzlich nicht zulässig, gesetzliche Regelungen nachträglich zu ändern. Sonst könnte man sich als Bürger nie auf das verlassen, was gerade gilt. Hier ist die Rückwirkung aber ausnahmsweise gerechtfertigt, wie die Verfassungsrichter entschieden. Das Gesetz habe nur eine Situation wiederhergestellt, die sowieso alle als gegeben betrachtet hätten. Den Klägern werde also "nichts zugemutet, womit sie nicht ohnehin schon zu rechnen hatten".

In dem Streit hatten auch schon die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) und eine Sozialkasse in Karlsruhe geklagt, um die Arbeitsgerichtsurteile zu kippen. Auch diese Verfassungsbeschwerden hatten die Richter Anfang 2020 abgewiesen.