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Karlsruhe weist neue Eilanträge zum EU-Einheitspatent ab

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht gibt endgültig grünes Licht für den Start des europäischen Einheitspatents. Die Karlsruher Richterinnen und Richter lehnten zwei neue Eilanträge wegen des vorgesehenen Einheitlichen Patentgerichts ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Kläger hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte nicht ausreichend dargelegt, ihre eigentlichen Verfassungsbeschwerden seien deshalb unzulässig. Damit steht auch fest, dass es keine Prüfung im Hauptverfahren mehr geben wird. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das im November und Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz dazu nach monatelanger Wartezeit nun ausfertigen. (Az. 2 BvR 2216/20 u.a.)

Das Einheitspatent, an dem sich die allermeisten EU-Staaten beteiligen, soll Unternehmen Zeit und Geld sparen. Die deutsche Zustimmung ist für den Start des Systems zwingend. Wegen Klagen in Deutschland lag das Projekt zuletzt jahrelang auf Eis.