Karlsruhe weist Eilanträge der Sender zum Rundfunkbeitrag ab
Die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio sind mit ihren Eilanträgen gegen die Blockade der geplanten Rundfunkbeitragserhöhung in Karlsruhe gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt am Dienstag abgewiesen. Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden.
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