Karlsruhe weist Eilanträge der Sender zum Rundfunkbeitrag ab
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt am Dienstag abgewiesen. Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden.