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Karlsruhe verhandelt über Ausgleich in der Altersversorgung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Sind die gesetzlichen Regelungen zum Ausgleich von Alterversorgungsansprüchen bei einer Scheidung mit dem Grundgesetz vereinbar? Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag darüber verhandelt, ob Frauen bei einer Scheidung in bestimmten Fällen beim Ausgleich von Betriebsrenten benachteiligt werden. Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, werden Rentenansprüche miteinander verrechnet. Damit wird zum Beispiel ausgeglichen, dass Frauen wegen der Zeit der Kindererziehung weniger Rente bekämen.

Im verhandelten Fall geht um eine Betriebsrente, bei der - anders als bei anderen Renten - die Frau ihren Anteil nicht vom Versorgungsträger ihres Ex-Mannes erhält. Das wird externe Teilung genannt. Bei der Übertragung der Ansprüche an eine andere Unterstützungskasse kommt es wegen der Zinsentwicklung der letzten Jahre oft zu deutlichen Verlusten.

Das Oberlandesgericht Hamm hält das für verfassungswidrig und hat Karlsruhe um Prüfung gebeten. Verfassungsrichterin Gabriele Britz erläuterte die mögliche Folgen: Der Mann verliere die Hälfte seines Rentenanspruchs, bei der Frau komme davon aber nur ein Teil davon an. Bis zu einem Urteil können mehrere Monate vergehen. (Az. 1 BvL 5/18)/sem/DP/men