Karlsruhe prüft: Werden Gefangene zu schlecht bezahlt?
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, ob Strafgefangene für ihre Arbeit in Haft ausreichend bezahlt werden, beschäftigt von Mittwoch (10.00 Uhr) an das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verhandeln zwei volle Tage über die Verfassungsbeschwerden zweier Betroffener aus Bayern und Nordrhein-Westfalen.
In den meisten Bundesländern gilt für Häftlinge eine Arbeitspflicht. Das soll der Resozialisierung dienen. Das Verfassungsgericht hat 1998 schon einmal die Vergütung beanstandet. Damals wurden fünf Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts gezahlt - Maßstab sind dabei immer alle gesetzlich Rentenversicherten. Eine bundesweite Erhöhung auf neun Prozent beurteilten die Richter dann 2002 als gerade noch verfassungskonform. Inzwischen sind die Länder zuständig. An der Vergütung hat sich seither nichts geändert. (Az. 2 BvR 166/16 u.a.)
Wegen der Corona-Pandemie findet die Verhandlung nicht im Sitzungssaal des Gerichts, sondern in einer Veranstaltungshalle statt. Das Urteil wird erfahrungsgemäß in einigen Monaten verkündet.