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Karlsruhe entscheidet über Entlastung von Eltern bei Sozialbeiträgen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Mittwoch (9.30 Uhr) zur Frage, ob die Zahl der Kinder beim Beitrag zu Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung eine Rolle spielt. Das Karlsruher Gericht hatte im Fall der Pflegeversicherung 2001 geurteilt, es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern einen genauso hohen Beitragssatz zahlen wie Kinderlose - denn sie leisteten einen "generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems". Bei der Renten- und der Krankenversicherung wird allerdings kein Unterschied gemacht. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das rechtens sei.

Gegen diese Urteile wehren sich nun mehrere Eltern mit Verfassungsbeschwerden, unterstützt vom Familienbund der Katholiken in der Erzdiözese Freiburg. Aus ihrer Sicht sollte auch bei anderen Versicherungsarten zwischen Menschen mit und ohne Kind unterschieden werden. Darüber hinaus sollten größere Familien stärker entlastet werden als kleinere. Entlastungen auf anderem Wege, etwa im Steuerrecht, könnten nicht einfach verrechnet werden.

Das Verfassungsgericht will seine Entscheidung schriftlich verkünden. Das heißt, sie wird am Vormittag unter anderem auf der Internetseite des höchsten deutschen Gerichts veröffentlicht. (Az. 1 BvL 3/18 u.a.)