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Karlsruhe bestätigt Entlassung von impfkritischem Berufsbetreuer

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines Berufsbetreuers bestätigt, der eine 93 Jahre alte demente Frau und mindestens zwei andere Betreute von der Corona-Schutzimpfung abhalten wollte. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde des Mannes nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 1 BvR 1211/21)

Ein Betreuer übernimmt in bestimmten Lebensbereichen die gesetzliche Vertretung, wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Hier ging es um die Gesundheitsfürsorge.

Der Mann, ein Rechtsanwalt, hatte sich in allen drei Fällen gegen die Impfung gestellt, weil er persönlich die Risiken für größer hielt als den Nutzen. Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei das Impfen wie Russisch Roulette. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn daraufhin Anfang März wegen mangelnder Eignung als Betreuer der Betroffenen entlassen. Das Landgericht bestätigte die Entlassung.

Dagegen wandte sich der Mann mit seiner Verfassungsklage - erfolglos. Ein Betreuer sei grundsätzlich zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet, wenn sonst Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien, entschieden die Richter. Die dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht könne die Entlassung rechtfertigen.