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Karlsruhe beanstandet unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Grundstückseigentümer dürfen nach der Fertigstellung einer Straße oder anderer Anlagen nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden. Eine Landesvorschrift, die das nicht sicherstellt, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats beanstandeten eine solche Regelung in Rheinland-Pfalz. Dort muss nun bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung gefunden werden. (Az. 1 BvL 1/19)

Die Prüfung der rheinland-pfälzischen Vorschrift hatte das Bundesverwaltungsgericht angestoßen. Dort ist der Fall eines Eigentümers anhängig, der sogenannte Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70 000 Euro zahlen soll. Seine Grundstücke in einem Gewerbegebiet hatten schon 1986 eine Straßenanbindung bekommen. In voller Länge fertiggestellt und offiziell gewidmet wurde die Straße aber erst viele Jahre später. Den finalen Bescheid bekam er 2011.

Nach Auskunft des Eigentümerverbandes Haus & Grund sorgen ähnliche Probleme auch in anderen Bundesländern immer wieder für Streit.