Karlsruhe: Ausnahmen vom Gottesdienst-Verbot müssen möglich sein
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Freitagsgebete im muslimischen Fastenmonat Ramadan dürfen auch in der Corona-Krise nicht generell verboten werden. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Die Karlsruher Richter setzten im Eilverfahren auf Antrag eines Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Diese hatte keine Möglichkeit für Ausnahmen vorgesehen. (Az. 1 BvQ 44/20)
Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei "nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in keinem Fall erfolgen kann", hieß es zur Begründung. Die Entscheidung gilt nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.