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Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung ist die Anhebung des Eigenkapitals eines Unternehmens. Bei Aktiengesellschaften geschieht dies in der Regel durch die Ausgabe neuer Aktien. Durch die Platzierung der neuen Aktien fließen dem Unternehmen Barmittel zu, die sich auf der Aktivseite der Bilanz niederschlagen. Auf der Passivseite der Bilanz erhöhen sich die Posten Grundkapital und Kapitalrücklagen. Es steigt also die Bilanzsumme, was auch als Bilanzausweitung bezeichnet wird.

Eine solche Kapitalerhöhung wird als Kapitalerhöhung gegen Einlagen bezeichnet, weil Anleger junge Aktien zeichnen und deshalb der Gesellschaft Barmittel zufließen. Die dem Unternehmen zufließende Summe wird als Emissionserlös bezeichnet. Der Emissionserlös ist üblicherweise höher als die Summe, um die sich das Grundkapital erhöht. Das liegt daran, dass die Aktien normalerweise über ihrem Nennwert an die Aktionäre ausgegeben werden. Das dem Unternehmen „zusätzlich“ zufließende Kapital wird in die Kapitalrücklage eingestellt.

Eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen muss von der Hauptversammlung beschlossen werden. Allerdings kann sich der Vorstand des Unternehmen von der Hauptversammlung auch bereits im Vorfeld die Genehmigung erteilen lassen, das Kapital nach eigenem Ermessen innerhalb einer bestimmten Frist um ein bestimmtes Maß erhöhen zu können. Dies wird als genehmigte Kapitalerhöhung bezeichnet. Die Summe, um die das Kapital höchstens ohne weitere Einwilligung der Hauptversammlung erhöht werden darf, wird als genehmigtes Kapital bezeichnet.

Eine weitere Form der Kapitalerhöhung ist die bedingte Kapitalerhöhung. Dabei erteilt die Hauptversammlung dem Vorstand die Ermächtigung, das Grundkapital im Falle des Eintritts bestimmter Bedingungen durch die Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Bei diesen Bedingungen kann es sich um die Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter, um die Vorbereitung einer Unternehmensfusion sowie um die Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten im Zusammenhang mit Wandel- oder Optionsanleihen handeln.

Neben den genannten Formen der Kapitalerhöhung, bei der die Aktionäre oder andere Personen dem Unternehmen zusätzliches Kapital bereitstellen, existiert eine weitere Möglichkeit: Das Unternehmen kann die Erhöhung des Grundkapitals auch selbst finanzieren. Dies wird als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bezeichnet. Konkret werden dabei Beträge aus den Kapital- und oder Gewinnrücklagen in das Grundkapital umgebucht. Der Betrag, um den sich das Grundkapital dabei erhöht, wird in Form von sogenannten Gratisaktien an die Aktionäre im Verhältnis entsprechend der von ihnen bisher gehaltenen Anteile kostenlos ausgegeben.