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Lockdown: Ende offen – Kanzlerin und Ministerpräsidenten ziehen Zwischenbilanz

Am frühen Nachmittag steht in Berlin die Corona-Strategie auf dem Prüfstand. Laut einem Beschlussentwurf sind neue Verschärfungen geplant. Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Treffen.

Bei der Konferenz von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten sind keine Lockerungen der Maßnahmen zu erwarten. Foto: dpa
Bei der Konferenz von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten sind keine Lockerungen der Maßnahmen zu erwarten. Foto: dpa

Schon bevor am Montag Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder über den Kurs in der Coronakrise berät, zeichnet sich ab: Eine zeitnahe Lockerung der Einschränkungen wird es nicht geben. „Leider ist es viel zu früh, um Entwarnung zu geben“, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dem Handelsblatt.

Ebenso wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprechen sich auch andere Länderchefs dagegen aus, die Aufhebung der bislang bis Ende November geltenden Maßnahmen in Aussicht zu stellen.

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Bund und Länder hatten Ende Oktober beschlossen, Restaurants, Theater und vieles mehr für einen Monat zu schließen und die Zahl der erlaubten Kontakte zu beschränken. Die vergangenen zwei Wochen hätten nicht gereicht, um bereits über Lockerungsmaßnahmen entscheiden zu können, so der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU). „Deshalb kann das am Montag nur eine erste Sichtung sein.“

Die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Armin Laschet und Malu Dreyer, betonten am Sonntagabend, es werden bei der Runde mit Kanzlerin Angela Merkel erst einmal um eine Bestandsaufnahme geben, was die Schließungen etwa in der Gastronomie gebracht hätten.

Der Anstieg der Infektionszahlen hatte sich zuletzt zwar abgeflacht. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt aber in fast allen Bundesländern noch weit über dem Zielwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Auch mit Blick auf die Wirtschaft müsse eine starke und dauerhafte Reduktion der Infektionszahlen die oberste Priorität sein, forderte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. In Österreich kündigte die Regierung wegen der hohen Infektionszahlen einen weitreichenden Lockdown an.

Die Kanzlerin stimmte die Menschen am Wochenende bereits ein: „Der vor uns liegende Winter wird uns allen noch viel abverlangen“, sagte Angela Merkel in ihrem Video-Podcast. Das Virus werde „noch eine ganze Weile unser Leben bestimmen“. Die CDU-Politikerin setzte damit bereits den Ton, bevor sie an diesem Montag mit den Regierungschefs der Länder über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie berät.

Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Treffen im Überblick:

Was ist von den Beratungen am Montag zu erwarten?

Ende Oktober hatte die Runde härtere Einschränkungen für das gesamte Land beschlossen, die zunächst auf einen Monat befristet wurden. Nun ziehen sie in einer Videokonferenz eine erste Zwischenbilanz. Im Vorfeld haben Bund und Länder verschiedene Optionen durchgespielt: Die seit Anfang November geltenden Maßnahmen könnten Ende November auslaufen, in den Dezember verlängert oder sogar ausgeweitet werden.

Am wahrscheinlichsten ist, dass sich Kanzlerin und Länderchefs auf eine vierte Option verständigen: die Infektionslage weiter zu beobachten und Entscheidungen zu vertagen. Dafür plädiert der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), bereits öffentlich. Die Nachrichtenagentur Reuters und „Spiegel“ berichteten am Sonntag, dass sich die Beteiligten noch eine Woche Zeit lassen wollen, um das Infektionsgeschehen zu beobachten.

Allerdings liegt dem Handelsblatt eine Beschlussvorlage mit einem Maßnahmenkatalog vom Sonntagabend vor, über die zuerst die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet hatte, in der Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen beschrieben sind. & gt; & gt; Hier können Sie das zehnseitige Originaldokument downloaden.

Demnach sollen nur noch Zusammenkünfte mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts erlaubt sein. Auch Kinder sollen sich nur noch mit einem festen Spielkameraden treffen. Auf private Feiern und Reisen sollen die Bürger verzichten.

Bei Erkältungssymptomen – insbesondere bei Husten und Schnupfen – soll man sich sofort nach Hause in Quarantäne begeben, heißt es weiter in der Beschlussvorlage. Älteren Personen und Risikogruppen will der Bund mit vergünstigten FFP2-Masken versorgen. Am 23. November wollen sich zudem Kanzlerin und Ministerpräsidenten erneut treffen, um über die Maßnahmen für Dezember zu entscheiden.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder dämpfte Hoffnungen auf eine schnelles Ende der Maßnahmen: „Wir alle wollen ein Weihnachten mit unseren Familien und Freunden feiern können. Deshalb müssen wir die Maßnahmen konsequent fortsetzen.“

Wie entwickelt sich das Infektionsgeschehen?

Söder verweist dabei auf das aktuelle Infektionsgeschehen: „Die Infektionszahlen flachen zwar leicht ab, sind aber leider immer noch viel zu hoch.“ Am Sonntag meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 16. 947 bestätigte Neuinfektionen, rund 1000 mehr als am vergangenen Sonntag. Am Montag liegt die Zahl mit 10.824 Neuinfizierten allerdings niedriger als im Vorwochenvergleich. Vergangenen Montag waren es rund 2.500 mehr.

Die täglich gemeldeten Neuinfektionen sind wegen des Zeitverzugs zwischen Ansteckung und Meldung allein zwar kein aussagekräftiger Maßstab, um die bisherige Wirkung des Teil-Lockdowns einzuschätzen – sie bilden das Infektionsgeschehen vor zwei bis drei Wochen ab.

Aber es sieht danach aus, als sei das exponentielle Wachstum gestoppt. Auch RKI-Chef Lothar Wieler sprach zuletzt von einer sich abflachenden Kurve, wollte eine stabile Entwicklung aber noch nicht bestätigen.

Die Reproduktionszahl R, mit der die Behörde die Dynamik der Pandemie über einen längeren Zeitraum misst und dabei den Verzug bis zur Meldung der Fälle einrechnet, schwankte zuletzt um den Wert eins. Erst wenn die Ansteckungsrate längere Zeit unter eins ist, flaut das Infektionsgeschehen ab. Eine Entspannung in den Krankenhäusern zeichnet sich bislang nicht ab.

Wie sehr belastet der Lockdown die Wirtschaft?

Gabriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), hält die ökonomischen Folgen der beschlossenen Maßnahmen wie die Schließungen von Restaurants, Fitnessstudios oder Spielhallen für überschaubar.

Seit Mitte September verliere die deutsche Wirtschaft zwar wieder an Fahrt, sagte er dem Handelsblatt. Sie sei in der ersten Novemberwoche aber weiter gewachsen. „Allerdings steigen die Kosten, wenn die Feiertage in die Nähe rücken, weil das Weihnachtsgeschäft in vielen direkt und indirekt betroffenen Branchen sehr wichtig ist.“

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller forderte weitere Stützungsmaßnahmen wie eine Neuauflage des Kinderbonus. „Damit werden zielgenau Familien entlastet“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt. Geboten sei zudem eine deutliche Senkung der Energiekosten, die direkt im Geldbeutel der Verbraucher ankomme.

DIW-Präsident Marcel Fratzscher mahnte, weiter auf eine starke und dauerhafte Reduktion der Infektionszahlen zu setzen. Ein Abweichen von diesem Kurs führe weder kurzfristig zu einem glücklicheren Weihnachten, noch helfe es mittelfristig der Wirtschaft. Falls nötig, solle die Politik bereits vor Ende November mit weiteren Restriktionen reagieren. Die Schließung von Schulen und Kitas sollte aber die allerletzte Option sein.

Sollten die Schulen geöffnet bleiben?

Um mögliche Schulschließungen ist eine heftige Debatte entstanden. Die Kultusminister hatten vor drei Wochen beschlossen, die Schulen „so lange wie möglich“ offen zu lassen. Konkret könnten die Teilnehmer der Bund-Länder-Konferenz über differenzierte Regelungen zur präventiven Eindämmung des Virusgeschehens in Schulen sprechen – abhängig vom Infektionsgeschehen. Die pauschale Schließung von Schulen sei aber nicht beabsichtigt, hieß es hinter vorgehaltener Hand.

In dem Entwurf der Beschlussvorlage für das Treffen ist vorgesehen, dass die Klassen erneut geteilt werden und die Schüler in festen Gruppen bleiben, berichtet die dpa. Zudem soll die Maskenpflicht ausgeweitet werden: Schüler aller Jahrgänge und Lehrer müssen dann im Unterricht und auf dem Schulgelände eine Maske tragen.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet will den Beginn der Weihnachtsferien vorziehen. Diverse Länder lehnen das mit Blick auf Probleme bei der Betreuung ab. Der Lehrerverband und die Gewerkschaft GEW fordern, bei hohen Infektionszahlen auf Hybridunterricht umzusteigen. Begründet wird dies mit aktuell rund 300.000 Schülern und 30.000 Lehrern in Quarantäne.

Eine Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Lehrern, um mehr Klassen in der Schule zu teilen, lehnt der Lehrerverband ab. Die Teilzeitquote der Pädagogen liegt mit 40 Prozent insgesamt und 47 Prozent in Grundschulen weit über dem Durchschnitt von 26 Prozent.

Dennoch „sind die Ressourcen begrenzt“, sagte Verbandschef Heinz-Peter Meidinger dem Handelsblatt. „Viele haben ja genau deshalb Teilzeit, weil sie zu Hause noch kleine Kinder betreuen müssen.“ Für einen generellen Schichtbetrieb mit halbierten Klassen vor- und nachmittags, warnt Meidinger, „bräuchten wir 500.000 Lehrkräfte mehr und doppelt so viele Schulbusse“.

Wie entscheiden die Gerichte?

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Einschränkungen gingen die ersten Eilanträge gegen die Regelungen vor Gericht ein. Die ersten Entscheidungen fielen aber zugunsten der staatlichen Maßnahmen aus.

Demnach müssen Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios geschlossen bleiben, weil sie nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, befanden Gerichte in Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Mehrere Gastronomen scheiterten mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale. In München wurde die Maskenpflicht an bayerischen Schulen bestätigt.

Für Kontroversen sorgte zuletzt der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen eine Demonstration von rund 20.000 „Querdenkern“ in der Leipziger Innenstadt zuließ. Hier warnte der Deutsche Richterbund vor einer „pauschalen Justiz-Schelte“. Die Justiz habe sich in der Pandemie durch einen effektiven Rechtsschutz für Bürger und Unternehmen bewährt.