Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0792
    -0,0001 (-0,01%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.128,68
    -385,17 (-0,59%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Kanzleramtschef Braun: 'Schuldenbremse in nächsten Jahren nicht einzuhalten'

BERLIN (dpa-AFX) - Die Schuldenbremse kann nach Einschätzung von Kanzleramtschef Helge Braun in den kommenden Jahren nicht eingehalten werden. "Um eine schnelle Erholung und einen verlässlichen Rahmen für Investitionen zu haben, ist es sinnvoll, die Sozialabgaben bis Ende 2023 zu stabilisieren und auch auf Steuererhöhungen zu verzichten", schreibt der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt" (Dienstag). Solch eine Entscheidung zur Erholung der Wirtschaft bedeute erhebliche Belastungen für den Bundeshaushalt. "Konkret: Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten." Braun hält eine Grundgesetzänderung für sinnvoll.

In Deutschland gilt derzeit, dass der Bund nur in geringem Maße neue Kredite aufnehmen darf, nämlich maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Regel wurde wegen der Corona-Krise voriges Jahr außer Kraft gesetzt.

Braun sprach sich mit Blick auf eine mögliche Abweichung von der Schuldenregel gegen "jährliche Einzelfallentscheidungen" aus. Es sei völlig unklar, wie lange die Pandemie ein begründender Umstand sein könne. "Deshalb ist es sinnvoll, eine Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland mit einer Grundgesetzänderung zu verbinden, die begrenzt für die kommenden Jahre einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung vorsieht und ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel vorschreibt."