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Kann ein Like strafbar sein? Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle

Kann der Kommentar eines Inhalts mit einem "Like"- oder "Gefällt mir"-Button strafbar sein? Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat nun erste Strafbefehle gegen Nutzer beantragt, die rechtsradikale und volksverhetzende Inhalte gelikt haben.

The "Plandemic" went from a niche conspiracy video to a mainstream phenomenon. (Getty Images)
Symbolbild: Getty Images

"Like"- oder "Gefällt mir"-Kommentare in Form von Daumen-hoch- oder Herz-Symbolen sind Angebote von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, mit denen Nutzer Inhalte bewerten können. Dabei sollte man allerdings aufpassen, welchen Inhalt man likt. Unter Umständen riskiert man mit der Geste eine Strafanzeige.

Denn die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind gerade dabei, gegen Online-Postings mit beleidigenden und menschenverachtenden Inhalten konsequenter vorzugehen. Dabei geraten auch die "Like"- und "Gefällt mir"-Angaben ins Visier der Ermittler. So hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung die ersten Strafbefehle gegen Personen beantragt, die auf sozialen Netzwerken solche Inhalte gelikt haben.

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Ein Strafantrag richtet sich gegen einen 63-Jährigen aus Hofheim am Taunus, der den Kommentar in einer Facebook-Gruppe namens "Klartext - vernetztes Vaterland" mit dem Daumen-hoch-Symbol versehen hatte. In dem Chat ging es um den rassistisch motivierten Anschlag auf zwei Shisha-Bars in Hanau am 19. Februar dieses Jahres. In einem Eintrag hieß es zu dem Thema: "Solange sich die ... gegenseitig abschlachten, ist alles o.k. .. ;-)". Das Posting haben 13 Nutzer gelikt, darunter der Beschuldigte.

Mit Like-Kommentar öffentlichen Frieden gestört?

Sein Like-Kommentar hat – zum ersten Mal in Deutschland – ein Aktenzeichen bekommen. Ist ein Verhalten wie dieses aber strafbar? Nach Ansicht der hessischen Staatsanwälte offenbar ja. Denn der Beschuldigte habe einen Mord "in einer Weise öffentlich gebilligt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuchs ist das ein Tatbestand.

Die Ermittler verweisen darauf, dass Botschaften, die viele Likes bekommen, eine größere Aufmerksamkeit erhalten. In einem weiteren Strafbefehl geht es um ein Smiley-Symbol, mit dem ein Nutzer einen hetzerischen Inhalt kommentierte. Der Vorwurf: Er hätte sich "gerade wegen des augenzwinkernden Smileys ... moralisch hinter den Täter gestellt."

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Sollten die Beschuldigten bestraft werden, dann dürften die Strafmaße nicht besonders hoch ausfallen. Darum geht es den Ermittler auch gar nicht, wie sie betonen. Sie wollen vielmehr ein Bewusstsein dafür schaffen, dass durch das Liken von Hetze dieses Phänomen verstärkt werde. Dazu genügten auch Verwarnungen.

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