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Im Kampf gegen Steuerkriminalität will Hessen Börsengesetz ändern

WIESBADEN (dpa-AFX) - Um Steuerstraftaten früher erkennen zu können, will Hessen den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen verbessern. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) brachte am Freitag eine Initiative in den Bundesrat ein, mit der die Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz geändert werden soll. "Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals zeigt deutlich, dass diese Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt ist", erläuterte der Minister. "Sie hindert die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten."

Börsen und Börsenaufsicht dürften Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient, erklärte Al-Wazir. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht. Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienten, könnten damit lange unentdeckt bleiben.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine frühere Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Milliardensummen zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt wurden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.