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Kabinett beschließt schärfere Regeln für Fleischbranche

Arbeitsminister Hubertus Heil hat schärfere Regeln für die Fleischwirtschaft auf den Weg gebracht (Bild: dpa)
Arbeitsminister Hubertus Heil hat schärfere Regeln für die Fleischwirtschaft auf den Weg gebracht (Bild: dpa)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht.

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

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Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Arbeitsbedingungen nach Corona-Ausbrüchen im Fokus

Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

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Gerade die Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stehen seit langem in der Kritik. Der Minister hatte im Mai angekündigt, in der Branche “aufräumen” zu wollen.

Die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen stehen schon lange in der Kritik (Symbolbild: Getty Images)
Die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen stehen schon lange in der Kritik (Symbolbild: Getty Images)

Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Laut Gesetzentwurf werden in manchen Unternehmen der Fleischbranche bis zu 100 Prozent Werkvertragsarbeitnehmer im Kerngeschäft Schlachten, Zerlegen, Verarbeitung beschäftigt.

Eine Prüfung der NRW-Arbeitsschutzverwaltung hatte zudem nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr rund 8800 Rechtsverstöße aufgedeckt. Arbeitnehmer arbeiteten teils 16 Stunden am Tag - und vielfach ohne Pause. Lohn wurde für Schutzausrüstung oder Miete einbehalten. Leidtragende waren vielfach osteuropäische Beschäftigte von Subunternehmern.

Fleischbranche sieht Verfassungsverstoß

Die deutsche Fleischwirtschaft hält ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche für verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben, über die die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet hatte. Bei einem Verbot würde demnach der Verbraucherpreis um 10 bis 20 Prozent je Kilo und Produkt steigen. Vom Arbeitsministerium heißt es dagegen: “Ein signifikanter Anstieg der Verbraucherpreise insgesamt dürfte auf Grund des Gesetzentwurfs nicht zu erwarten sein.”

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Die IG Metall wünscht sich noch schärfere Regeln vor allem mit Blick auf die geplanten Arbeitsschutzkontrollen. “Dass die Bundesregierung jetzt den Aufsichtsbehörden vorschreiben will, mindestens fünf Prozent der Betriebe jährlich zu besichtigen, ist ein Anfang. Dass diese Quote erst ab 2026 erreicht werden muss, ist gerade im Lichte der Corona-Pandemie deutlich zu spät”, sagte Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft der Deutschen Presse-Agentur. “Arbeitsschutz ohne Aufsicht ist wie ein Derby ohne Schiri”.

Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gasstätten (NGG) bezeichnet die geplante Neuregelung in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch) als “einen historischen Gesetzentwurf”. Der stellvertretende NGG-Bundesvorsitzende Freddy Adjan sagte: “Wir erwarten, dass der Kabinettsbeschluss, der, um auch das letzte Schlupfloch zu schließen, in Feinheiten im Gesetzgebungsverfahren nachgeschliffen werden muss, ohne Abstriche vom Bundestag beschlossen und Gesetz wird.”

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