Kabinett beschließt Maßnahmen zur Entlastung bei Energiepreisen

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BERLIN (dpa-AFX) -Mit zwei Maßnahmen will die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiepreisen entlasten. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch zum einen eine gesetzliche Änderung auf den Weg, um mit einem Milliardenzuschuss zu Netzentgelten die Strompreise zu dämpfen. Zum anderen beschloss das Kabinett eine Verordnung, um die Gas- und Strompreisbremse bis Ende April 2024 zu verlängern. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.

Ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem Beschluss auf Vorrat. Das Ministerium sei in intensiven Gespräche mit der EU-Kommission, um das Verfahren so schnell wie möglich voranzubringen.

Preisbremsen sollen verlängert werden

Gas- und Strompreisbremse sind bisher bis Ende Dezember 2023 befristet. Die Maßnahmen können durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages bis 30. April 2024 verlängert werden. In der Verordnung heißt es, die Energiekrise sei dank unterschiedlicher Maßnahmen der Bundesregierung abgeflaut, die Lage auf den Energiemärkten habe sich seit dem vergangenen Winter stabilisiert. Es könnten aber nach wie vor unerwartete Risiken entstehen, heißt es mit Blick vor allem auf den andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Verpufft die Verlängerung?

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte, die Ampel stelle die Verlängerung der Energiepreisbremse ins Schaufenster und erhöhe im selben Winter die Energiekosten durch vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer. Die Steuersenkung auf Gas soll nach Plänen der Regierung drei Monate früher als geplant schon zum Jahreswechsel auslaufen. "Bei vielen Verbrauchern wird die Bremse wohl nicht greifen, die höhere Mehrwertsteuer aber ganz sicher", sagte Jung. "Unterm Strich ist das damit mehr Preiserhöhung als Preisbremse."

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würden Haushalte im Schnitt kaum von einer Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren, weil zugleich zum Jahreswechsel wieder der volle Mehrwertsteuersatz auf Gas fällig werden soll.

Verbände bezweifeln fristgerechte Umsetzung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Verband kommunaler Unternehmen sehen eine fristgerechte und flächendeckende Umsetzung der längeren Energiepreisbremsen durch Stadtwerke und Energieversorger zum 1. Januar 2024 akut gefährdet. Es fehle eine Genehmigung der EU-Kommission, die Zustimmung des Bundestags könne bis Mitte Dezember dauern. Damit blieben Versorgern und Stadtwerken nur zwei Wochen über Weihnachten Zeit, um Abrechnungssysteme anzupassen und Kunden zu informieren.