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Kabinett beschließt verbraucherfreundlichere Regeln für Darlehen

BERLIN (dpa-AFX) - Darlehen sollen nach dem Willen der Bundesregierung verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. So muss der Kreditgeber wie zum Beispiel eine Bank künftig im Vertrag darüber informieren, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt. In dieser Zeit kann man den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den vom Kabinett am Mittwoch beschlossenen Neuerungen muss der Bundestag noch zustimmen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Kredit vorzeitig zurückzahlen, sollen zudem einen umfassenderen Anspruch auf Erstattung von Kosten bekommen als bislang. Künftig sollen auch Kosten reduziert werden, die unabhängig sind von der Laufzeit des Vertrages, also etwa eine einmalig erhobene Gebühr.

Damit setzt Deutschland zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs um, der Beanstandungen hatte. So hatten die Luxemburger Richter im Frühjahr angemahnt, dass Darlehensverträge klare und verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten müssen. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der Kreissparkasse Saarlouis und einem Kunden, der seinen Kredit nach vier Jahren widerrufen wollte und dies mit unklaren Vertragsklauseln begründet hatte.