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Kabinett beschließt neue Regeln für Darlehen

Das Kabinett hat verbraucherfreundlichere Regeln für Darlehen beschlossen. Künftig soll etwa der Vertrag darüber informieren, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Das Kabinett hat verbraucherfreundlichere Regeln für Darlehen beschlossen. Künftig soll etwa der Vertrag darüber informieren, wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.

Unklare Hinweise zu Widerrufsfristen oder zu hohe Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung sorgen bei Kreditnehmern immer wieder für Unmut. Das soll sich laut Kabinettsbeschluss nun ändern.

Berlin (dpa) - Darlehen sollen nach dem Willen der Bundesregierung
verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. So muss der Kreditgeber
wie zum Beispiel eine Bank künftig im Vertrag darüber informieren,
wann die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt. In dieser Zeit kann man
den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Den vom Kabinett beschlossenen Neuerungen muss der Bundestag noch zustimmen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Kredit vorzeitig
zurückzahlen, sollen zudem einen umfassenderen Anspruch auf
Erstattung von Kosten bekommen als bislang. Künftig sollen auch
Kosten reduziert werden, die unabhängig sind von der Laufzeit des
Vertrages, also etwa eine einmalig erhobene Gebühr.

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Damit setzt Deutschland zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs
um, der Beanstandungen hatte. So hatten die Luxemburger Richter im
Frühjahr angemahnt, dass Darlehensverträge klare und verständliche
Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten müssen.
Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der Kreissparkasse
Saarlouis und einem Kunden, der seinen Kredit nach vier Jahren
widerrufen wollte und dies mit unklaren Vertragsklauseln begründet
hatte.

Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion,
Katharina Willkomm, sprach gleichwohl von «Augenwischerei». Denn die
vom Gesetz vorgesehene Musterwiderrufsinformation umfasst immer noch
drei Seiten. Demnach beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist, wenn der
Verbraucher alle Pflichtangaben erhalten hat - deren Liste aber
insgesamt 25 Punkte umfasst. «Eine Widerrufsbelehrung, die mehrere
Seiten umfasst, hilft keinem Verbraucher. Das ist Desinformation
durch Überinformation. Verbraucher werden heute schon von
überbordenden vorvertraglichen Informationen erschlagen», bemängelte
Willkomm. Sie forderte eine kurze Musterbelehrung zu der
14-Tage-Frist.