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„Das könnte Schadensersatzansprüche nach sich ziehen“

Die Verträge zwischen AstraZeneca und der EU sind an wichtigen Stellen geschwärzt – und ließen sich zum Teil mit wenig Aufwand dennoch lesen. Welche Folgen das haben kann und warum Schwärzungen überhaupt sinnvoll sind.

Florian Schmitz ist Partner im Frankfurter Büro der Wirtschaftskanzlei Görg und Leiter des Fachbereichs IP, IT & Commercial.

WirtschaftsWoche: Herr Schmitz, der gerade veröffentlichte Vertrag der Europäischen Kommission und dem Impfstoffhersteller AstraZeneca hat 42 Seiten. Auf mehr als der Hälfte findet man geschwärzte Stellen. Ist das normal?
Florian Schmitz: Grundsätzlich enthält jeder Vertrag Vertraulichkeitsregelungen. Deshalb gibt es in der normalen anwaltlichen Praxis selten Fälle, in denen ein Vertrag einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wie es hier geschieht. Selbst in öffentlichen Vergabeverfahren sind die Verträge nicht pauschal jedem zugänglich. Und in der freien Wirtschaft ist eine Offenlegung gegenüber Dritten auch die Ausnahme. Sie findet etwa dann statt, wenn Unternehmen verkauft werden und dem Käufer die Prüfung der Verträge ermöglicht werden soll. Aber das ist dann ein sehr begrenzter Kreis an Interessenten und auch da sind die Verträge oft geschwärzt.

Warum das?
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Vertragsparteien bestimmte Teile eines Vertrags nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen wollen und diese Stellen schwärzen. Häufig ist es so, dass kommerzielle Informationen unkenntlich gemacht werden, zum Beispiel Preise oder Kostenberechnungen. Ein Unternehmen, das ein Produkt herstellt und über dessen Preis und Lieferkonditionen es lange mit einem Kunden verhandelt hat, will nicht, dass jeder andere Kunde diese Informationen bekommt.

Woran genau stören sich die Unternehmen?
Es könnte ja sein, dass andere Kunden einen höheren Preis bezahlen oder später beliefert werden und sie dann anhand der neuen Informationen noch einmal verhandeln wollen.

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Es geht also um den Profit?
Nicht unbedingt. Schwärzungen können auch eine Vorsichtsmaßnahme sein, um Knowhow zu schützen, wenn solches im Vertrag offengelegt oder angedeutet wird. Auch der Datenschutz spielt eine Rolle. Zum Beispiel werden häufig die Namen und Kontaktdaten von Mitarbeitern, die im Vertrag genannt werden, ausgeblendet. Ein weiterer Grund könnte sein, dass in diesem Fall AstraZeneca Vertraulichkeitsregelungen in Verträgen mit Zulieferern nicht verletzen will und deshalb bestimmte Informationen schwärzt.

Wer entscheidet darüber, welche Teile eines Vertrags lesbar sind und welche nicht?
Grundsätzlich gilt, dass man solche Verträge aufgrund der üblichen Geheimhaltungsklauseln überhaupt nicht veröffentlichen darf. Um es dennoch zu tun, braucht man die Zustimmung von allen Vertragspartnern. Dann stimmen sich beide Seiten ab, welche Stellen besonders sensibel sind und geschwärzt werden – und welche offen zugänglich bleiben. Ich nehme an, das lief in diesem Fall auch so. Bei einem Unternehmenskauf hat man vielleicht ein Interesse daran, eher mehr als weniger zu schwärzen. Wenn man aber zeigen will, wie transparent man ist, dann hat man vielleicht eher ein Interesse daran, auch relevante Informationen sichtbar zu lassen.

Bei der Veröffentlichung des Vertrags der EU-Kommission mit AstraZeneca scheint ein Fehler passiert zu sein: Einige der geschwärzten Passagen konnten durch die Lesezeichenfunktion des Acrobat Reader doch gelesen werden. Welche rechtlichen Folgen kann das haben?
Wenn eine Partei die Schwärzung vorgenommen hat und die Parteien sich einig waren, dass die Veröffentlichung nur mit diesen Schwärzungen erfolgen sollte, dann ist eine leicht zu umgehende Schwärzung wohl eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht und damit läge ein Vertragsverstoß vor. Das könnte unter anderem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, wenn es denn einen bezifferbaren Schaden gibt. Hier kommt es aber auf tatsächliche Details an, wenn etwa die technische Umsetzung der Schwärzung in dieser Form zwischen beiden Parteien abgestimmt war, sind ja beide Parteien verantwortlich und eine Partei könnte sich auf die Verletzung nicht berufen.

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